Программа обучения Architektur

Программа обучения "Architektur" в Technische Universität München

Architektur

Der Bachelorstudiengang Architektur vermittelt ein fundiertes Grundwissen in der Entwicklung und Umsetzung von Bauprojekten.

Общая Информация по Программе обучения "Architektur"

  • Уровень: Бакалавриат
  • Диплом: Bachelor of Arts (B.A.);
  • Язык обучения: Немецкий
  • Начало обучения: Зимний семестр
  • Срок обучения: 8 семестров
  • Форма обучения: Полная
  • Учебные кредиты: 240 ECTS
  • Стоимость: € 0 / Семестр
  • Семестровый взнос: € 85 / семестр
  • Правила приема: На основе конкурса
  • Минимальный уровень немецкого: C1
  • Подходящий курс Штудиенколлег: T-Kurs

Карьерные перспективы по завершению программы обучения "Architektur"

Nach dem Abschluss des Bachelorstudiengangs Architektur können Sie Positionen in Architektur- und Ingenieurbüros übernehmen. Weitere mögliche Betätigungsfelder sind private oder öffentliche Administrationen, die Bauwirtschaft und die Forschung sowie in der Produkt- und Materialentwicklungen, der Architekturtechnologie und der Architekturinformatik.

Ожидаемые результаты программы обучения "Architektur"

Die Absolventen verstehen die umfassenden Inhalte der Disziplin Architektur und die vielfältige und komplexe Arbeit von Architekten, die sich vor allem in den stark ineinander verzahnten Projektphasen einer Bauaufgabe wiederspiegeln. Sie sind in der Lage architektonische und städtebauliche Räume eigenständig zu entwickeln, den Entwurfsprozess führen sie mit Hilfe klassischer und digitaler Werkzeuge durch. Relevante Materialien und Werkstoffe schätzen Sie richtig ein und kombinieren sie mit verschiedenen Konstruktionsweisen. Sie kennen die Grundlagen von Statik und Bauphysik, beherrschen die wesentlichen Aspekte der energieeffizienten Planung von Gebäuden und gehen durch ihre baugeschichtlichen Kenntnisse verantwortungsvoll mit historischem Bestand um.

Durch Ihren Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität verfügen Sie über ausgeprägte interkulturelle Kompetenzen. Sie arbeiten produktiv und zielorientiert im Team und sind sich der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen Ihres Handelns bewusst. Ihr erweitertes Verständnis von Raum lässt Sie so zeitgemäße Empfehlungen für die Entwicklung der gebauten Umwelt formulieren.

Professional Status: Absolventen dürfen den geschützten Titel Ingenieur bzw. Engineer führen und sind damit eingeschränkt bauvorlageberechtigt.

Международный обмен по программе обучения "Architektur"

Integraler Bestandteil des achtsemestrigen Studiengangs ist das einjährige Studium an einer der über 90 internationalen Partneruniversitäten.

Стажировки и практика в программе обучения "Architektur"

Der Bachelorstudiengang Architektur ist grundsätzlich praxis- und übungsorientiert, befasst sich aber auch mit den aktuellen Fragestellungen der Forschung. Insgesamt soll den Studierenden die Fähigkeit vermittelt werden, bauliche Entwicklungsprozesse zu steuern sowie Bauprojekte und ihre Realisierung zu planen und zu organisieren.

Учебный план программы обучения "Architektur"

Der Studiengang ist auf eine Dauer von acht Semestern ausgerichtet. Zwei Semester finden an einer ausländischen Partneruniversität statt, ein freiwilliges Berufspraktikum wird im Verlauf des Studiums empfohlen.

Die ersten vier Semester vermitteln die Grundlagen des Wahrnehmungs- und Gestaltungsvermögens, der Methodik des architektonischen Entwerfens sowie der Grundlagen der naturwissenschaftlich-technischen sowie der geistes- und sozialwissenschaftlichen Teildisziplinen der Architektur. Sie sind daher vorwiegend durch Pflichtfächer geprägt.

Im 5. und 6. Semester findet das Studium an einer ausländischen Partneruniversität statt. Die Lerninhalte werden dabei weiterhin eng mit der Fakultät für Architektur an der TU München abgestimmt.

Im 7. Semester wie auch im 8. Semester stehen für die Projektarbeit bzw. für die Bachelor Thesis mehrere Lehrstühle mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten zur Auswahl. Des Weiteren prägen Wahlpflichtmodule und Wahlmodule die letzten beiden Semester, sie ermöglichen den Studierenden eine persönliche Schwerpunktbildung.

  • Учебный план / модули: http://www.ar.tum.de/fileadmin/w00bfl/www/05_Studiengaenge/04_Studienorganisation/02_Studienstruktur/01_B.A._Architektur/BA_Architektur-Modulplan_FPSO_2018.pdf
    https://www.tum.de/fileadmin/w00bfo/www/Studium/Studienangebot/Modulhandbuch_BA_Architektur.pdf
    http://www.ar.tum.de/studienorganisation/bachelor/ba-architektur/semesterangebot/
  • Факультет

    Fakultät für Architektur
    Technische Universität München

    Die Fakultät für Architektur der Technischen Universität München verfolgt mit 1.500 Studierenden und 200 WissenschaftlerInnen an 31 Professuren einen forschungsorientierten Lehransatz in Kooperation mit öffentlichen Organisationen und Unternehmen - eingebettet in das hervorragende Lebens- und Forschungsumfeld des Münchner Großraums.

    Методика оценки заявок

    Die Auswahl erfolgt mittels einem sog. "Eignungsfeststellungsverfahren". Das ist ein zweistufiger Prozess, in dem die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudiengangs geprüft wird. 

    In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie die fachspezifische Einzelnoten und die eingereichte Mappe mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber und Bewerberinnen entweder sofort zugelassen, abgelehnt, oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen. 

    Zweck des Verfahrens ist es festzustellen, ob neben der mit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesenen Qualifikation die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudienganges Architektur vorhanden ist. 2Für diesen Studiengang müssen über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus folgende Eignungsvoraussetzungen erfüllt sein: Studiengangspezifische Kompetenzen:

    • 1. Fähigkeit zu analytischem, strukturiertem Denken und Handeln im Zusammenhang mit weitgreifenden qualifiziert interdisziplinären Problemstellungen, mit der sich die Architektur und Planung befassen,
    • 2. ein räumliches und visuelles Vorstellungsvermögen,
    • 3. ein Grundverständnis für bautechnische und formgebende Fragestellungen,
    • 4. hohe sprachliche Kompetenzen im Deutschen und Englischen bedingt durch die Vermittlerposition, die Architekten bei der Koordination der in den Planungsprozessen beteiligten Interessensgruppen einnehmen sowie die starke Internationalisierung des Berufsfelds.

    Im Rahmen der ersten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens wird eine Bewertung durchgeführt aus den Kriterien:

    • Durchschnittsnote der HZB und
    • fachspezifische Einzelnoten; die Gewichtung der Einzelnoten umfasst die in der HZB aufgeführten Noten in den Fächern Mathematik (zweifach), Deutsch (einfach), Englisch (einfach), Kunst (dreifach), die in den letzten vier Halbjahren vor Erwerb der HZB erworben wurden, ggf. einschließlich der in der HZB aufgeführten Noten der Abschlussprüfungen in diesen Fächern; diese werden addiert und durch die Anzahl der Einzelnoten geteilt, die Noten für die Facharbeit oder eine vergleichbare Leistung werden nicht berücksichtigt; sind keine Halbjahresnoten ausgewiesen, werden die in der HZB ausgewiesenen Durchschnittsnoten entsprechend herangezogen; wird für ein oben in Nr. 2 genanntes Fach in der HZB keine Note ausgewiesen, so ist der Teiler um die entsprechende Anzahl zu verringern; das Grundverständnis in den in § 1 genannten Bereichen ist in diesem Fall durch Teilnahme an der zweiten Stufe des Verfahrens nachzuweisen.
    • eine Mappe mit Arbeitsproben (maximal zehn Seiten DIN A4), durch die eine Neigung bzw. Begabung für handwerkliche und künstlerische Arbeiten gezeigt wird;
    • anstelle der Mappe kann ein Nachweis über eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung eingereicht werden; wird eine berufspraktische Tätigkeit wie ein Praktikum nachgewiesen, so muss zusätzlich die Mappe gem. Nr. 3 eingereicht werden.
    • Abweichend von Nr. 1 und Nr. 2 werden bei Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung sowie der vom Staatsministerium der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen das Kriterium nach Nr. 1 durch das Kriterium des arithmetischen Mittels aus den Einzelnoten der jeweiligen Prüfungsteile und das Kriterium nach Nr. 2 durch das Kriterium der genannten fachspezifischen Einzelnoten in den Fächern Mathematik (zweifach), Deutsch und Englisch (jeweils einfach) sowie Kunst (dreifach) dieser Prüfung ersetzt. 2Bei Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien werden abweichend von Nr. 1 und Nr. 2 das Kriterium nach Nr. 1 durch das Kriterium der Prüfungsgesamtnote oder, sofern keine Prüfungsgesamtnote ausgewiesen ist, durch das Kriterium des arithmetischen Mittels aus den Einzelnoten der Fächer (ausgenommen Wahlfächer) des Abschlusszeugnisses und das Kriterium nach Nr. 2 durch das Kriterium der fachspezifischen Einzelnoten in den Fächern Mathematik (zweifach), Deutsch und Englisch (jeweils einfach) sowie Kunst (dreifach) im Abschlusszeugnis ersetzt. 3Wird für ein genanntes Fach keine Note ausgewiesen, so ist der Teiler um die entsprechende Anzahl zu verringern, das Grundverständnis in den in § 1 genannten Bereichen ist in diesem Fall durch Teilnahme an der zweiten Stufe des Verfahrens nachzuweisen.

    Für die Durchführung der Bewertung gilt Folgendes:

    • Die Durchschnittsnote der HZB wird in Punkte (HZB-Punkte) auf einer Skala von 0 bis 100 umgerechnet, wobei 0 die schlechteste denkbare und 100 die bestmögliche Bewertung darstellt. 2Die Skala ist so zu wählen, dass eine gerade noch bestandene HZB mit 40 Punkten bewertet wird (Umrechnungsformel s. Anlage). 3Wer geltend macht, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, eine bessere Durchschnittsnote der HZB zu erreichen, wird auf Antrag mit der Durchschnittsnote am Verfahren beteiligt, die durch Schulgutachten nachgewiesen wird.
    • Das Ergebnis der Bewertung der fachspezifischen Einzelnoten gemäß Abs. 1 Nr. 2 und ggf. der Bewertung der einschlägigen Berufsausbildung nach Abs. 1 Nr. 4 wird/werden entsprechend Nr. 1 in Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 umgerechnet (Umrechnungsformel s. Anlage). 2 Ist dieser Wert nicht ganzzahlig, so wird dieser auf die nächstgrößere ganze Zahl aufgerundet.
    • Die eingereichte Mappe wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission beurteilt, wovon ein Mitglied Hochschullehrer oder Hochschullehrerin im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sein muss, und entsprechend Nr. 1 in Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 bewertet.
    • Die Gesamtbewertung der ersten Stufe ergibt sich als Summe der mit 0,55 multiplizierten HZB-Punkte, der mit 0,25 multiplizierten Punkte aus den fachspezifischen Einzelnoten und der mit 0,20 multiplizierten Punkte aus der Mappe oder der einschlägigen Berufsausbildung . Ist dieser Wert nicht ganzzahlig, so wird dieser auf die nächstgrößere ganze Zahl aufgerundet.

    Ergebnis der ersten Stufe der Eignungsfeststellung:

    • Wer in der ersten Stufe 75 Punkte und mehr erreicht hat, wird zugelassen. 2Dies gilt nicht, wenn die fortgeführten fachspezifischen Einzelnoten in der HZB nicht ausgewiesen wurden. 3Auch bei Erreichen der Punktezahl ist die fachspezifische Eignung durch Ablegen der zweiten Stufe des Verfahrens nachzuweisen.
    • Wer in der ersten Stufe 55 Punkte oder weniger Punkte erreicht hat, gilt als nicht geeignet.

    Die übrigen Bewerber oder Bewerberinnen kommen in die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens. 2 Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens wird zu einem Auswahlgespräch eingeladen. 3Der Termin für das Auswahlgespräch wird mindestens eine Woche vorher durch die Kommission bekannt gegeben.

    Abweichend von Abs. 1 bis 3 nehmen Bewerber oder Bewerberinnen, die im gleichen oder einem verwandten Studiengang an einer anderen Universität immatrikuliert waren und nicht gemäß den Kriterien für die erste Stufe direkt zuzulassen sind, an der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens teil, sofern sie pro bereits absolviertem Semester mindestens 20 Credits nachweisen können.

    Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens werden die Durchschnittsnote der HZB und das Ergebnis des Auswahlgesprächs bewertet, wobei die Durchschnittsnote der HZB mindestens gleichrangig zu berücksichtigen ist.

    Die Dauer des Gesprächs beträgt mindestens 15 Minuten und soll 25 Minuten nicht überschreiten.

    Das Gespräch beinhaltet folgende Themen:

    • 1. räumliches und technisches Grundverständnis;
    • 2. zeichnerische, darstellerische Fähigkeit (u.a. anhand der eingereichten Arbeitsproben);
    • 3. die Fähigkeit, eine Synthese von räumlichen und entwerferischen Aspekten einer Problemstellung zu finden, Aussagen zu den in § 1 Abs. 2 geforderten studiengangspezifischen Kompetenzen durch Argumente und sinnvolle Beispiele überzeugend darzustellen und auf gestellte Fragen angemessen antworten zu können.

    Die einzelnen Themen werden wie folgt bei der Ermittlung der Bewertung des Auswahlgesprächs gewichtet und bewertet:

    • 1. 0 bis 30 Punkte: der Bewerber oder die Bewerberin ist in der Lage, mündlich und zeichnerisch auf die im Gespräch gestellten Probleme einzugehen; der Bewerber oder die Bewerberin ist in der Lage, Problemstellungen zu verstehen sowie Lösungswege zu skizzieren und kann räumliche und technische Darstellungen zeichnerisch richtig wiedergeben;
    • 2. 0 bis 40 Punkte: der Bewerber oder die Bewerberin kann die Auswahl der eingereichten Arbeitsproben begründen und ist in der Lage, eine zeichnerische Aufgabe während des Gesprächs kompetent zu bearbeiten;
    • 3. 0 bis 30 Punkte: der Bewerber oder die Bewerberin ist in der Lage, räumliche, konstruktive und entwerferische Aspekte von Problemstellungen verbal zu synthetisieren, ein Problem auf wichtige Kernparameter zu vereinfachen, daraus Modelle zu bilden und Methoden vorzuschlagen; der Bewerber oder die Bewerberin ist in der Lage, souverän und präzise auf die gestellten Fragen und Aufgaben einzugehen; ferner wird beurteilt, ob die sprachliche Ausdrucksfähigkeit dem Niveau entspricht, welches für das Studium erforderlich ist.

    Die Gesamtbewertung der zweiten Stufe ergibt sich als Summe der mit 0,5 multiplizierten HZBPunkte und der mit 0,5 multiplizierten Punkte des Auswahlgesprächs. Ist dieser Wert nicht ganzzahlig, so wird dieser auf die nächstgrößere Zahl aufgerundet.

    Liegt die nach Abs. 3 gebildete Gesamtbewertung bei 70 oder höher, so ist die Eignung auf Grund des Ergebnisses der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens festgestellt und es ergeht ein Zulassungsbescheid.  Bewerber oder Bewerberinnen mit einer Gesamtbewertung von 69 oder weniger Punkten erhalten einen Ablehnungsbescheid.

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    Architektur