Программа обучения Arzneimittelwissenschaften

Программа обучения "Arzneimittelwissenschaften" в Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster

Arzneimittelwissenschaften

Seit dem Wintersemester 2008/2009 wird der Masterstudiengang Arzneimittelwissenschaften an Westfälischen Wilhelms-Universität angeboten. Der naturwissenschaftlich ausgerichtete, viersemestrige Masterstudiengang „Arzneimittelwissenschaften“ richtet sich an Absolventen eines naturwissenschaftlichen oder medizinischen Hochschulstudiums oder eines Staatsexamensstudiengangs mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit.

Общая Информация по Программе обучения "Arzneimittelwissenschaften"

  • Уровень: Магистратура
  • Диплом: Master of Science (M.Sc.)
  • Язык обучения: Немецкий
  • Начало обучения: Зимний семестр
  • Срок обучения: 4 семестров
  • Форма обучения: Полная
  • Учебные кредиты: 120 ECTS
  • Стоимость: € 0 / Итого
  • Семестровый взнос: € 299.34 / семестр
  • Правила приема: На основе конкурса
  • Минимальный уровень немецкого: C1
  • Минимальный средний балл (нем): 2.6

Учебный план программы обучения "Arzneimittelwissenschaften"

1. Semester

  • Modul "Biochemische, molekularbiologische und klinisch-chemische Untersuchungsmethoden"
  • Modul "Biogene Arzneistoffe"
  • Modul "Arzneistoffchemie und Arzneibuchmethoden"

2. Semester

  • Modul "Arzneimittelanalytik - Chemische Qualität von Arzneimitteln"
  • Modul "Arzneimittelentwicklung"
  • Modul "Pharmakologische Testung, Datenauswertung, Statistik"
  • Modul "Klinische Pharmazie"

3. Semester

  • Modul "Betriebswirtschaftslehre"
  • Modul "Patentrecht, Drug Regulatory affairs, Pharmakovigilanz"
  • Modul "Strategisches Management"
  • Modul "Drug Design und Entwicklung"

4. Semester

  • Modul "Masterarbeit"
  • Учебный план / модули: https://www.uni-muenster.de/imperia/md/images/fachbereich_chemie/studium/studienverlauf_msc_arzneiwiss.jpg
    https://www.uni-muenster.de/ZSB/material/m746m_3.htm
  • Факультет

    Fachbereich Chemie und Pharmazie
    Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster

    Der Fachbereich Chemie und Pharmazie an der Universität Münster besteht aus den drei Lehreinheiten Chemie, Lebensmittelchemie und Pharmazie und aus insgesamt 10 Instituten. Die Institute wählen jeweils aus dem Kreis der Professoren einen Geschäftsführenden Direktor und besitzen jeweils einen eigenen Vorstand.

    Beschlüsse innerhalb des Fachbereichs werden vom Fachbereichsrat getroffen. Dieser setzt verschiedene Kommissionen ein, welche zu den relevanten Themen wiederum dem Fachbereichsrat Beschlussvorlagen zur Abstimmung vorlegen.

    Der Fachbereich wird vom Dekanat geleitet. Das Dekanat besteht aus einem Dekan und zwei Prodekanen. Das Dekanat entscheidet über die Ressourcen des Fachbereichs.

    Требования к поступающим на программу обучения "Arzneimittelwissenschaften"

    Voraussetzung für den Zugang zu dem in § 1 genannten Masterstudiengang „Arzneimittelwissenschaften“ ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (entsprechend 180 Leistungspunkte), das mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom, Staatsexamen etc.) mit einer Abschlussnote von mindestens 2,60 beendet worden ist oder die Bewerberin / der Bewerber zu den besten 25 % ihres / seines Jahrgangs/Semesters gehört. Abweichend von der in Satz 1 geforderten Mindestnote wird für Bewerberinnen und Bewerber des Studiengangs Pharmazie (Staatsexamen) ein mit dem Bestehen des Zweiten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung erfolgreich beendetes Studium vorausgesetzt. Fachlich einschlägig im Sinne von Satz 1 ist ein naturwissenschaftliches oder medizinisches Hochschulstudium mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit (entsprechend 180 Leistungspunkte) oder ein naturwissenschaftlicher oder medizinischer Staatsexamensstudiengang oder ein naturwissenschaftlicher Diplomstudiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.

    Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes wird ein Gutachten des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt.

    (2) Für Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität erbracht.

    Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerberinnen/Bewerber, deren Muttersprache Deutsch ist.

    Полезные ссылки по программе обучения "Arzneimittelwissenschaften"

    Записаться на поступление на программу обучения

    Arzneimittelwissenschaften