Программа обучения Information Engineering am Campus Heilbronn

Программа обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn" в Technische Universität München

Information Engineering am Campus Heilbronn

Der Bachelorstudiengang Information Engineering am TUM Campus Heilbronn vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um IT-Systeme vom Sensor bis zum Geschäftsmodell ganzheitlich zu gestalten.

Общая Информация по Программе обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn"

  • Уровень: Бакалавриат
  • Диплом: Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Язык обучения: НемецкийАнглийский
  • Начало обучения: Зимний семестр
  • Срок обучения: 6 семестров
  • Форма обучения: Полная
  • Учебные кредиты: 180 ECTS
  • Стоимость: € 0 / Семестр
  • Семестровый взнос: € 85 / семестр
  • Правила приема: На основе конкурса
  • Минимальный уровень немецкого: A2
  • Минимальный уровень английского: B2

Описание программы обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn"

Durch neue digitale Technologien haben Unternehmen immer mehr Möglichkeiten, Informationen zu erfassen, zu vernetzen und auszuwerten. Um Chancen, wie die Einführung intelligenter Produkte zu ergreifen, benötigen sie Fachkräfte für die Planung und Realisierung vernetzter, durchgängiger IT-Systeme. Information Engineering betrachtet die gesamte Kette vom Sensor über das Informatiksystem bis hin zum Geschäftsmodell und ist damit ein bedeutender Baustein in der digitalen Transformation.

Der Bachelor-Studiengang Information Engineering am TUM Campus Heilbronn vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um IT-Systeme entlang dem gesamten Lebenszyklus der Ressource Information zu gestalten. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, solide theoretische, praktische und technische Fähigkeiten in einem sich ständig weiterentwickelnden Bereich zu erwerben und bereitet Sie auf Ihre Rolle als Information Engineer vor.

Карьерные перспективы по завершению программы обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn"

Nach dem Studium stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen: der Direkteinstieg in einem Unternehmen, die Selbstständigkeit oder die Fortführung des Studiums. Die nächste Etappe ist der Masterabschluss und danach kann eine Promotion folgen. Entscheiden Sie sich nach dem Bachelorabschluss für die Berufstätigkeit, können Sie Aufgaben im Innovationsmanagement, Projektmanagement, in der Unternehmensberatung oder der Softwareentwicklung übernehmen.

Ожидаемые результаты программы обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn"

Als Absolventin oder Absolvent besitzen Sie die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten, um fachübergreifend an der Gestaltung und Implementierung cyberphysischer Geschäftssysteme mitwirken zu können.

Sie werden in der Lage sein, die Interaktion neuer Technologien und deren Verbreitung mit den sozio-technischen Systemen, in die diese eingebettet sind, grundlegend zu verstehen sowie zukünftige Entwicklungen zu erkennen und aufzugreifen, um so an der Entwicklung ganzheitlicher, zukunftsfähiger Lösungen mitzuwirken.

Sie können bei ihrer Arbeit an der Entwicklung durchgängiger IT-Lösungen physische und ökonomische Randbedingungen kompetent berücksichtigen. Sie verfügen über das für einen Information Engineer wesentliche Fach- und Methodenwissen der Informatik, der Elektrotechnik und der Wirtschaftswissenschaften. So können Sie sich zukünftig selbstständig Wissen aneignen und die disziplinspezifischen Formen der Problemlösung und Entscheidungsfindung verstehen. 

In Projekten konnten Sie zudem erste Erfahrung im Arbeiten in interdisziplinären Teams sammeln, und sind in der Lage, Ihre Ergebnisse auch einem wissenschaftlichen Publikum zu präsentieren.

Международный обмен по программе обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn"

Die School of Computation, Information and Technology ermutigt ihre Studierenden, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen und unterstützt sie dabei aktiv.

Учебный план программы обучения "Information Engineering am Campus Heilbronn"

Nachdem Du Dir in den ersten vier Semestern solide Grundkenntnisse erarbeitet hast, kannst Du ab dem 5. Semester individuelle Schwerpunkte setzen. Zur Auswahl steht ein breites Angebot an Spezialveranstaltungen aus den Bereichen der Informatik und des Managements.

In den Semestern 1-4 des Studiums lernst Du die wesentlichen Konzepte und Prinzipien von Programmiersprachen, Algorithmen und Datenstrukturen, Software Engineering, Datenbanksystemen, Rechnernetzen und cyber-physischen Systemen kennen. Darüber hinaus erwirbst Du Kenntnisse in mathematischen Grundlagen wie Analysis, Lineare Algebra und Diskrete Mathematik. Du setzt Dich mit den grundlegenden Konzepten der Wirtschaftsinformatik, wie Enterprise Architecture Management und Business Process Management auseinander und lernst, eine wissenschaftliche Seminararbeit zu präsentieren.

In den Semestern 5-6 des Studiums setzt Du einen individuellen Schwerpunkt und wählst ein Forschungsgebiet aus einem großen Pool von Spezialkursen aus den Bereichen Informatik und Management. Außerdem wendest Du Deine theoretischen Kenntnisse in einem gemeinsamen Projekt mit Industriepartnern an. Den Abschluss des Studiums bildet die Bachelorarbeit im 6. Semester.

  • Учебный план / модули: https://www.cit.tum.de/fileadmin/w00byx/cit/Studium/Studiengaenge/Bachelor_InformationEngineeringHeilbronn/20210422_BSC_IE_Curriculum.pdf
  • Факультет

    Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
    Technische Universität München

    Internet der Dinge, schnelle und sichere Kommunikation, Robotik, Autonomes Fahren, Elektromobilität, Energieversorgung, Gesundheit und vieles mehr – schneller Wandel und permanente Innovationen sind Motor des Fortschritts und nichts geht ohne Elektrotechnik und Informationstechnik. Gemessen an Umsatz- und Beschäftigtenzahl zählt die Elektrotechnik und Informationstechnik zu den größten Industriezweigen weltweit. Leistungsfähige elektrische und elektronische Geräte und Systeme sowie entsprechende effiziente Algorithmen und vernetzte Datenverarbeitung bilden die Grundlagen für die großen Zukunftsthemen unserer Gesellschaft: Digitalisierung, Industrie 4.0, Cyber-Security, Energieversorgung und Mobilität der Zukunft, Alterung der Gesellschaft, usw.

    Методика оценки заявок

    Im Rahmen der ersten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens wird eine Bewertung  durchgeführt aus den Kriterien:

    1. Durchschnittsnote der HZB;
    2. fachspezifische Einzelnoten
      'Als fachspezifische Einzelnoten werden die in der HZB aufgeführten Noten in den Fächern Mathematik (dreifach), Englisch (einfach) und die beste fortgeführte Naturwissenschaft einschließlich Informatik (einfach) herangezogen, die in den letzten vier Halbjahren vor Erwerb der HZB erworben wurden, ggf. einschließlich in der HZB aufgeführter Abiturnoten in diesen Fächern.
    3. studiengangdienliche außerschulische Qualifikationen bzw. Zusatzqualifikationen
      'Als studiengangdienliche außerschulische Qualifikationen bzw. Zusatzqualifikationen werden für jeden Studienbewerber und jede Studienbewerberin maximal eine einschlägige Berufsausbildung oder Lehre, ein mindestens vierwöchiges fachrelevantes Praktikum, die erfolgreiche Teilnahme am studium MINT (Orientierungssemester an der TUM) sowie eine erfolgreiche Teilnahme an den Wettbewerben „Jugend forscht" oder „Mathematik-Olympiade" (mindestens Auszeichnung auf Landesebene) berücksichtigt.

    Für die Durchführung der Bewertung gilt Folgendes:

    1. Die Durchschnittsnote der HZB wird in Punkte (HZB-Punkte) auf einer Skala von 0 bis
      100 umgerechnet, wobei 0 die schlechteste denkbare und 100 die bestmögliche Bewertung darstellt. Die Skala ist so zu wählen, dass eine gerade noch bestandene HZB mit 40 Punkten bewertet wird (Umrechnungsformel vgl. Anlage 2). Wer geltend macht, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, eine bessere Durchschnittsnote der HZB zu erreichen, wird auf Antrag mit der Durchschnittsnote am Verfahren beteiligt, die durch Schulgutachten nachgewiesen wird.
    2. Das Gesamtergebnis der gewichteten fachspezifischen Einzelbenotungen gemäß Abs. 1
      Nr. 2 wird zunächst auf eine Nachkommastelle aufgerundet (sofern es nicht ganzzahlig war) und dann entsprechend Nr. 1 in Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 umgerechnet.
    3. Jede von der Kommission anerkannte einschlägige außerschulische Qualifikation bzw.
      Zusatzqualifikation gemäß Abs. 1 Nr. 3 wird gemäß Anlage 2 Ziffer 4 bewertet. Maximal kann der Bewerber oder die Bewerberin aus dem Bereich der außerschulischen Qualifikationen bzw. Zusatzqualifikationen 6 Punkte erreichen.
    4. Die Gesamtbewertung der ersten Stufe ergibt sich als Summe der mit 0,65 multiplizierten HZB-Punkte (vgl. Nr. 1), dem mit 0,35 multiplizierten Gesamtergebnis aus Nr. 2 sowie der Gesamtzahl der Zusatzpunkte aus Nr. 3. ⅔st dieser Wert nicht ganzzahlig, so wird dieser auf die nächstgrößere ganze Zahl aufgerundet. Die maximal erreichbare Punktzahl für den Bachelorstudiengang Information Engineering in der ersten Stufe liegt bei 100 Punkten. Bewertungen über 100 Punkte sind aufgrund Nr. 3 zwar theoretisch möglich, werden jedoch für die Ergebnisermittlung gemäß Abs. 3 auf 100 Punkte - und somit bereits bestmögliche Eignung - begrenzt.
    5. Abweichend von Nr. 1 und Nr. 2 wird bei Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung sowie der vom Staatsministerium der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen das Kriterium nach Nr. 1 durch das Kriterium des arithmetischen Mittels aus den Einzelnoten der jeweiligen Prüfungsteile und das Kriterium nach Nr. 2 durch das Kriterium der genannten fachspezifischen Einzelnoten in den Fächern Mathematik (dreifach), Englisch (einfach) und der besten Naturwissenschaft einschl. Informatik (einfach) dieser Prüfung ersetzt. Bei Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien werden abweichend von Nr. 1 und Nr. 2 das Kriterium nach Nr. 1 durch das Kriterium der Prüfungsgesamtnote oder, sofern keine Prüfungsgesamtnote ausgewiesen ist, durch das Kriterium des arithmetischen Mittels aus den Einzelnoten der Fächer (ausgenommen Wahlfächer) des Abschlusszeugnisses und das Kriterium nach Nr. 2 durch das Kriterium der fachspezifischen Einzelnoten in den Fächern Mathematik (dreifach), Englisch (einfach) und bester Naturwissenschaft einschl. Informatik (einfach) im Abschlusszeugnis ersetzt. Wird für ein genanntes Fach keine Note ausgewiesen, so ist der Teiler um die entsprechende Anzahl zu verringern. 4Ist keine Note in mindestens einem der Fächer Mathematik oder Englisch ausgewiesen, ist das Grundverständnis in diesen Bereichen in diesem Fall gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 und Satz 3 durch die Teilnahme an der zweiten Stufe nachzuweisen.

    Ergebnis der ersten Stufe der Eignungsfeststellung:

    1. 'Wer in der ersten Stufe 73 Punkte und mehr erreicht hat, wird zugelassen. Dies gilt nicht, wenn die fortgeführten fachspezifischen Einzelnoten in mindestens einem der Fächer Mathematik oder Englisch in der HZB nicht ausgewiesen wurden. Auch bei Erreichen der Punktzahl ist die fachspezifische Eignung durch Ablegen der zweiten Stufe des Verfahrens nachzuweisen.
    2. 'Liegt der nach Abs. 2 gebildete Punktwert bei 59 oder weniger Punkten, gelten Bewerber oder Bewerberinnen als nicht geeignet. Dies gilt auch, wenn bei den Bewerbern oder Bewerberinnen fachspezifische Einzelnoten fehlen.

    Die übrigen Bewerber und Bewerberinnen kommen in die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens.

    Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens wird zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Der Termin für das Auswahlgespräch wird mindestens eine Woche vorher durch die Kommission bekannt gegeben.

    Bewerber und Bewerberinnen, die im gleichen oder einem verwandten Studiengang immatrikuliert waren und nach Abs. 3 Nr. 1 zuzulassen wären, werden nur dann in der ersten Stufe zugelassen, wenn sie bisher pro Fachsemester mindestens 15 Credits erworben haben. Anderenfalls nehmen diese Bewerber und Bewerberinnen an der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens teil.

    Durchführung: Zweite Stufe

    Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens werden die Durchschnittsnote der HZB und das Ergebnis des Auswahlgesprächs bewertet, wobei die Durchschnittsnote der HZB mindestens gleichrangig zu berücksichtigen ist.

    Das Auswahlgespräch ist nicht öffentlich. Es wird als Einzelgespräch mit zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt, wovon ein Mitglied Hochschullehrer oder Hochschullehrerin im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sein muss. Mit Einverständnis des Bewerbers oder der Bewerberin kann ein Mitglied der Gruppe der Studierenden in der Zuhörerschaft zugelassen werden. Die Dauer des Gesprächs beträgt mindestens 15 Minuten und soll 25 Minuten nicht überschreiten. Es soll festgestellt werden, ob der Bewerber oder die Bewerberin erwarten lässt, das Ziel des Studiengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. In dem Gespräch werden keine besonderen Vorkenntnisse abgeprüft, die erst im Bachelorstudiengang Information Engineering vermittelt werden sollen, es sei denn, es liegt eine Bewerbung gemäß § 5 Abs. 5 vor. Gegenstand können auch die nach § 2 Abs. 4 eingereichten Unterlagen sein. Der festgesetzte Termin für das Gespräch ist einzuhalten. Der Inhalt des Gesprächs erstreckt sich auf folgende Themen:

    1. Kenntnisse über den Aufbau des angestrebten Studiums und das Berufsbild eines Informatikers auf dem Gebiet des Information Engineering (10 Prozent):
      Die Bewerber und Bewerberinnen haben sich über den Aufbau des Studiums informiert und kennen zum Beispiel den Anteil mathematischer oder betriebswirtschaftlicher Fächer; sie wissen, welche beruflichen Einsatzfelder sich für Absolventinnen oder Absolventen des Studiums ergeben;
    2. Fähigkeit zum abstrakten, logischen und systemorientierten Denken und zur Formalisierung von Lösungsansätzen (40 Prozent):
      Die Bewerber und Bewerberinnen weisen anhand von Aufgabenstellungen aus der alltäglichen oder schulischen Erfahrungswelt nach, dass sie Probleme analysieren können und daraus über korrekte Schlussfolgerungen Lösungsansätze entwickeln und mündlich oder schriftlich formal skizzieren können;
    3. Fähigkeit, Lösungen zu transdisziplinären Fragestellungen aus den Bereichen Naturwissenschaft, Informatik, Technik und vielfältigen Anwendungsgebieten zu entwickeln (25 Prozent): Die Bewerber und Bewerberinnen weisen anhand von transdisziplinären Aufgabenstellungen aus ihrer Erfahrungswelt nach, dass sie Fähigkeiten in Naturwissenschaft, Informatik und Technik bei der Entwicklung von Lösungen einsetzen können, oder sie können zum Beispiel anhand von schon selbst durchgeführten transdisziplinären Projekten berichten, wie sie zur Lösung gekommen sind;
    4. studiengangdienliche Zusatzqualifikationen (10 Prozent):

      Die Bewerber und Bewerberinnen beschäftigen sich über den Schulstoff hinaus mit mathematischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Themen, beispielsweise durch Engagement in Arbeits- oder Projektgruppen oder durch Teilnahme an Wettbewerben;

    5. präzise Argumentationsfähigkeit in englischer Sprache (15 Prozent):

      Die Bewerber und Bewerbertinen wechen machesprächsvenaut nach, dass sie Argumentationen über Sachverhalte mathematischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Inhalts sowohl verstehen als auch selbst präzise formulieren können.

      Auf Grundlage der in Satz 9 geregelten Gewichtung bewertet jedes teilnehmende Kommissionsmitglied das Auswahlgespräch auf einer Skala von 0 (ungenügend) bis 100 (sehr gut). 'Die Gesamtbewertung des Auswahlgesprächs ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen durch die beteiligten Kommissionsmitglieder, ggf. wird auf die nächstgrößere ganze Zahl aufgerundet.

    'Die Gesamtbewertung der zweiten Stufe ergibt sich als Summe der mit 0,5 multiplizierten HZB-Punkte (vgl. §5 Abs. 2 Nr. 1) und der mit 0,5 multiplizierten Punkte des Auswahlgesprächs (vgl. Abs. 2). st dieser Wert nicht ganzzahlig, so wird dieser auf die nächstgrößere Zahl aufgerundet.

    Liegt die nach Abs. 3 gebildete Gesamtbewertung bei 70 oder höher, ist die Eignung auf Grund des Ergebnisses der zweiten Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens festgestellt, und es ergeht ein Zulassungsbescheid (§7).

    Bewerber oder Bewerberinnen mit einer Gesamtbewertung von 69 oder weniger Punkten sind für den Studiengang ungeeignet und erhalten einen Ablehnungsbescheid gemäß § 7 Satz 3.

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    Information Engineering am Campus Heilbronn