Программа обучения Physik

Программа обучения "Physik" в Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Physik

Physik beschäftigt sich mit der Erforschung der unbelebten Natur. Sie ist Grundlagenwissenschaft für andere Naturwissenschaften und für viele Ingenieurwissenschaften. Ihr Zugang zum Verständnis der Natur hat zwei für sie typische, komplementäre Aspekte: Zum einen werden Naturvorgänge im Experiment quantitativ erfasst, zum anderen werden die beobachteten Gesetzmäßigkeiten in einer mathematischen “Sprache” beschrieben. Aus diesen Modellen (“Theorie”) werden neue Vorhersagen in einem größeren Anwendungsbereich abgeleitet, die wieder im Experiment überprüft werden. Bestätigen sich die Modelle, so führen sie zu “Naturgesetzen”. Findet man Phänomene, die nicht in der Theorie enthalten sind, so muss nach umfassenderen Modellen gesucht werden. Dies erklärt die Aufteilung der Physik in theoretische Physik und experimentelle Physik, die auch für die am Fachbereich Physik der Universität Mainz vertretenen Hauptforschungsgebiete zutrifft: Quantenphysik, Physik der kondensierten Materie, Physik der Atmosphäre (Meteorologie), Physik der Kerne und Hadronen sowie Teilchen- und Astroteilchenphysik. Mainz verfügt über eine besonders breite Forschungs­landschaft, zu der auch zahlreiche Großgeräte vor Ort und mehrere Forschungsinstitute beitragen, z.B. verschiedene Max-Planck-Institute. Dementsprechend weitgefächert ist auch das Angebot an Vor­lesungen, die unmittelbar an die moderne Forschung heranführen.

Общая Информация по Программе обучения "Physik"

  • Уровень: Магистратура
  • Диплом: Master of Science (M.Sc.)
  • Язык обучения: Английский
  • Начало обучения: Зимний семестр
    Летний семестр
  • Срок обучения: 4 семестров
  • Форма обучения: Полная
  • Учебные кредиты: 120 ECTS
  • Стоимость: € 0 / Семестр
  • Семестровый взнос: € 322.18 / семестр
  • Правила приема: Без конкурса
  • Минимальный средний балл (нем): 2.5

Описание программы обучения "Physik"

Die zweijährige Masterausbildung ist stark an der Forschung im „Grenzbereich des Wissens“ orientiert und legt Wert auf praktisches Training. Das Angebot der Physik in Mainz umfasst folgende Themenbereiche, an denen viele unserer Forschergruppen mit eigenen Schwerpunkten beteiligt sind:
  • Quanten- und Atomphysik
  • Hadronen- und Kernphysik
  • Teilchen- und Astroteilchenphysik
  • Physik der kondensierten Materie
Im ersten Jahr des Masterstudiums können Sie aus einer Fülle von Veranstaltungen wählen, sowohl im theoretischen wie im experimentellen Bereich. Unser Ziel ist eine hohe Flexibilität im Masterstudium – Sie bestimmen den Fokus Ihres Studienprogramms. Das zweite Jahr des Masterstudiums ist für ein umfangreiches Forschungsprojekt reserviert, das mit der Masterarbeit abschließt. Erst zu diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Forschungsrichtung zusammen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Wahl festlegen. Dabei ist es sehr nützlich, aber nicht Voraussetzung, wenn das Thema mit der Wahl Ihrer Spezialisierungsvorlesungen übereinstimmt. Im Verlauf des Masterprojekts werden Sie in eine der über 50 verschiedenen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen integriert und arbeiten an der vorderen Front der Wissenschaft. Dabei können Ihnen Forschungsaufenthalte an führenden internationalen Forschungseinrichtungen oder in auswärtigen universitären Laboren ermöglicht werden. In Ihrer Forschungstätigkeit arbeiten Sie mit hochmodernen Geräten und im Austausch mit anderen Wissenschaftlern auf Ihrem Feld. Beraten und unterstützt werden Sie durch Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer und durch erfahrene Mitglieder der Forschungsgruppe. Neben wichtigen technischen Fertigkeiten erwerben Sie Soft-Skills wie Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit und Problemlösungsfähigkeiten, sowie Schreib- und Vortragstechniken.

Карьерные перспективы по завершению программы обучения "Physik"

Dem Charakter der Physik als Grundlagenwissenschaft entsprechend sind Physiker und Physikerinnen “Generalisten”. Ihr Berufsfeld zeichnet sich deshalb durch eine große Breite aus. PhysikerInnen arbeiten u.a. in der elektrotechnischen und chemischen Industrie, Informations- und Kommunikationsindustrie sowie Autoindustrie, in Banken und Unternehmensberatungen. Dazu kommt die staatliche Forschung und Lehre in Universitäten und Großforschungsinstituten. Zur Zeit ist noch ein Seiteneinstieg als Physiklehrer bzw. als Physiklehrerin möglich.

Международный обмен по программе обучения "Physik"

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden.

Стажировки и практика в программе обучения "Physik"

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Учебный план программы обучения "Physik"

Die konsekutiven Studiengänge bestehen aus einem 6-semestrigen Bachelor- und einem 4-semestrigen Masterstudium mit studienbegleitenden Prüfungen. Abgeschlossen werden die Studienabschnitte durch Bachelor- und Masterarbeiten in den wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Ziel des "Masterstudiengangs Physik" ist eine erweiterte Ausbildung in experimenteller und theoretischer Physik und die Spezialisierung der Studierenden in einem forschungsnahen Teilgebiet der Physik. Die Spezialvorlesungen, vertiefende Vorlesungen und Nebenfächer sind frei wählbar und machen den größten Teil der Veranstaltungen aus. Vorlesungen aus den Graduiertenprogrammen können in einem Forschungsmodul belegt werden. Übungen und Seminare lassen Raum für Diskussionen, regen zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten an und trainieren Vortragstechniken. In den physikalischen Praktika wird der Aufbau von komplexen Experimenten im Labor und der Umgang mit modernen Messgeräten und Auswertetechniken geübt.

Факультет

Fachbereich 08: Physik, Mathematik und Informatik
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Fünf Institute bilden den Fachbereich Physik, Mathematik und Informatik: die drei Physik-Institute – Physik, Kernphysik und Physik der Atmosphäre –, das Institut für Mathematik sowie das Institut für Informatik. Das Institut für Kernphysik betreibt zudem das Mainzer Mikrotron MAMI, ein Teilchenbeschleuniger für Elektronenstrahlen, der für Experimente der Kern- und Hochenergiephysik benutzt wird.

Требования к поступающим на программу обучения "Physik"

(1) Zum Masterstudiengang Physik wird zugelassen, wer über die dafür erforderliche Vorbildung verfügt. Dazu ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Physik mindestens mit der Note 2,5 oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet, erforderlich. Zusätzlich erwarten wir inhaltlich mit den nachfolgend aufgeführten Bereichen des Bachelorstudiengangs Physik an der JGU Mainz vergleichbare Kenntnisse im Umfang von mindestens:

  • 30 Leistungspunkten im Modulbereich Experimentalphysik,
  • 19 Leistungspunkten im Modulbereich Praktika,
  • 25 Leistungspunkten im Modulbereich Theoretische Physik,
  • 23 Leistungspunkten im Modulbereich Höhere Mathematik und Rechenmethoden,
  • 9 Leistungspunkten für die schriftlich abgefasste Bachelorarbeit.

Die angerechneten Leistungspunkte richten sich nach den Maßstäben der JGU Mainz.

(2) Abweichend von den Standardregelungen in § 2 Abs. 1 kann die Eignung auf Antrag bei einem Bachelorabschluss mit einer schlechteren Note als 2,5 in einem Auswahlgespräch (siehe § 2 Abs. 5) festgestellt werden.

(3) Ein Auswahlgespräch kann alternativ beantragt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerberin in allen Bereichen mindestens 80% der unter (1) aufgeführten Leistungspunkte vorweisen kann bzw. keine Bachelorarbeit verfasst wurde.

(4) Der Prüfungsausschuss entscheidet nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes über die Gleichwertigkeit und auch darüber, welche zusätzlichen Leistungen zu erbringen sind. Um die Zulassung zu erhalten, dürfen diese Auflagen einen Gesamtumfang von 27 Leistungspunkten, die im ersten Studienjahr zu erbringen sind, nicht übersteige Das Ergebnis wird der Bewerberin oder dem Bewerber in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt.

(5) Das mindestens 15-minütige Auswahlgespräch gemäß Abs. 2 und 3 dient der Feststellung ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang erforderliche Eignung und eine hinreichende Motivation für das Physikstudium verfügt. Insbesondere wird über die besonderen Anforderungen des Physik-Masterstudiengangs und die Erwartungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers gesprochen. Das Auswahlgespräch findet auf schriftlichen Antrag hin in der Regel 2 Monate vor Beginn des Winter- und Sommersemesters statt. Dem Antrag ist ein einseitiges Exposé in deutscher oder englischer Sprache beizufügen, in der die Bewerberin oder der Bewerber seine oder ihre Motivation für die Aufnahme des Masterstudiums schildert. Erscheint die Bewerberin oder der Bewerber ohne genügende Entschuldigung nicht zum im Einvernehmen festgelegten Termin, so gilt sie oder er als nicht geeignet. Bei genügender Entschuldigung wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem neuen Termin geladen. In diesem Fall erfolgt die Zulassung ggf. erst im nächsten Semester. Das Auswahlgespräch wird von 2 Prüfungsberechtigten gemäß § 8 Absatz 2 durchgeführt. Im Anschluss an das Auswahlgespräch entscheiden die Prüfenden, ob die Bewerberin oder der Bewerber das Auswahlgespräch bestanden hat. Über das Auswahlgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen. In ihr sind aufzunehmen:

  1. a) die Namen der Prüfungsberechtigen,
  2. b) der Name der Bewerberin oder des Bewerbers,
  3. c) das Datum sowie Beginn und Ende des Auswahlgesprächs,
  4. d) Gegenstand und Ergebnis des Auswahlgesprächs,
  5. e) die Entscheidung über das Bestehen des Auswahlgesprächs,
  6. f) die Entscheidung über die Auflagen für die Zulassung.

Die Niederschrift ist von den Prüfungsberechtigten zu unterzeichnen und beim zuständigen Prüfungsausschuss zu hinterlegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob eventuelle Auflagen gemäß Abs. 4 die Aufnahme in das Masterstudium erlauben. Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat das Auswahlgespräch nicht bestanden, so kann sie oder er das Gespräch einmal wiederholen. Ein Auswahlgespräch kann bei Bewerberinnen und Bewerbern, denen aus Kostengründen keine Anreise zugemutet werden kann, in Form eines Video-Interviews erfolgen, sofern sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber keiner fremden Hilfe bedient.

(6) Für den Studiengang in überwiegend englischer Sprache ist die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache von allen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern nachzuweisen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer ausschließlich englischsprachigen Einrichtung erworben oder Englisch als Muttersprache erlernt haben. Nachweise, die anerkannt werden, sind in § 7, Abs. 5 der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität festgelegt. Dieser Nachweis gilt durch die Vorlage eines deutschen Abiturzeugnisses als erbracht, falls ersichtlich ist, dass Englisch bis zum Ende der vorletzten Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufe 11 bei G8-Abitur, sonst Jahrgangsstufe 12) durchgängig belegt und mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen wurde.

(7) Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache, sofern in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist.

(8) Soweit zum Nachweis eines Bachelorabschlusses nach Abs. 1 Nr. 1 ein Abschlusszeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorliegt, ist eine Bewerbung auf der Grundlage einer Bescheinigung über bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 135 Leistungspunkten, die von der zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein muss, möglich. Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber aufgrund der in Satz 1 benannten Bescheinigung ausgewählt, so erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass innerhalb einer im Zulassungsbescheid bestimmten Frist ein Abschlusszeugnis vorgelegt wird. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.

(9) Für den Masterstudiengang Physik sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.

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