Программа обучения Rechtswissenschaft

Программа обучения "Rechtswissenschaft" в Ludwig Maximilians Universität Munich

Rechtswissenschaft

Zum 01. Juli 2003 trat durch Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung, und nachfolgend eine neue Juristenausbildungsordnung (JAPO) des bayerischen Verordnungsgebers in Kraft. Ziel dieser gesetzgeberischen Maßnahmen ist es, die Juristenausbildung besser auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorzubereiten. Die Juristenausbildung soll von Beginn an stärker berufsfeldorientiert und fächerübergreifend sein.

Общая Информация по Программе обучения "Rechtswissenschaft"

  • Уровень: Госэкзамен
  • Диплом: Staatsexamen
  • Язык обучения: Немецкий
  • Начало обучения: Зимний семестр
  • Срок обучения: 10 семестров
  • Форма обучения: Полная
  • Учебные кредиты: 300 ECTS
  • Стоимость: € 0 / Семестр
  • Семестровый взнос: € 152.30 / семестр
  • Правила приема: На основе конкурса
  • Минимальный уровень немецкого: C1

Карьерные перспективы по завершению программы обучения "Rechtswissenschaft"

Juristen mit erfolgreich bestandener Ausbildung steht eine Vielzahl von beruflichen Alternativen offen, so viel wie kaum bei einer anderen akademischen Ausbildung. Neben den klassischen juristischen Berufen, wie Rechtsanwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt gibt es Berufsmöglichkeiten in der Verwaltung (von der Gemeindeverwaltung bis hin zum Ministerium) sowie in Industrieunternehmen, Banken, Verbänden, Versicherungen, Verlagen. Weniger bekannt sind die Berufsfelder bei internationalen Organisationen (z. B. EU, UNO), politischen Institutionen und an den Universitäten.

Учебный план программы обучения "Rechtswissenschaft"

Gliederung des Studiums

Das Studium gliedert sich in eine Grund-, Mittel- und Wiederholungs- und Vertiefungsphase. Die Grundphase umfasst in den Gebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht in erster Linie den Besuch der jeweiligen Grundkurse sowie den damit verbundenen Erwerb des Grundkurszeugnisses. In den Grundlagenfächern findet in der Grundphase jeweils eine Einführung in die einschlägigen Grundlagenfächer wie römische Rechtsgeschichte, deutsche Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie statt. In einem dieser Grundlagenfächer ist eine Klausur zu bestehen. Gleichzeitig ist in der Grundphase eine Zwischenprüfung bestehend aus drei schriftlichen Teilprüfungen in den Gebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zu absolvieren. In der Mittelphase wird der in der Grundphase vermittelte Stoff erweitert und vertieft. Während der Mittelphase sollen die Studenten die Fortgeschrittenenübungen in den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht absolvieren. In der Mittelphase beginnt auch die Ausbildung im Schwerpunktbereich.

Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase dient der unmittelbaren Examensvorbereitung u. a. durch Klausurenkurse, Examinatorien, Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesungen. Die Schwerpunktbereichsausbildung, die parallel zur Mittel- und Vertiefungsphase liegt, dient der Vermittlung vertiefter Rechtskenntnisse in dem vom Studenten gewählten Schwerpunktbereich.

Erste Juristische Prüfung

Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich in einen staatlichen Teil (Erste Juristische Staatsprüfung) und einen universitären Teil (Juristische Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich). Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile bestanden worden sind, wobei die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit 70 vom Hundert und die Prüfungsgesamtnote der Juristischen Universitätsprüfung mit 30 vom Hundert in die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung einfließt.

Die Erste Juristische Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst sechs fünfstündige Klausuren, die innerhalb von zwei Wochen geschrieben werden. Drei Klausuren entfallen auf das Zivilrecht, eine Klausur auf das Strafrecht und zwei Klausuren auf das Öffentliche Recht. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf alle drei Prüfungsgebiete des schriftlichen Examens, also Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die Erste Juristische Staatsprüfung findet an allen Prüfungsorten gleichzeitig zweimal im Jahr statt (Frühjahrs- und Herbsttermin), wobei die Klausuren regelmäßig im März bzw. September geschrieben werden. Anmeldeschluss für den jeweiligen Prüfungstermin ist einen Monat vor Vorlesungsschluss des Semesters. Auskünfte erteilt das Landesjustizprüfungsamt, Justizpalast am Karlsplatz, Postfach, 80097 München, Tel. 5597-2590, Homepage www.justiz.bayern.de/pruefungsamt

Die Juristische Universitätsprüfung wird im Schwerpunktbereich abgelegt und gliedert sich in einen studienbegleitenden und einen studienabschließenden Teil. Als studienbegleitende Leistung wird ein Seminar aus dem Schwerpunktbereich mit einer schriftlichen Seminararbeit (Bearbeitungszeit sechs Wochen) nebst mündlicher Leistung gefordert. Als studienabschließende Leistung wird eine Klausur mit einer Dauer von 300 Minuten gestellt.

Beide Teilprüfungen decken dabei in ihrer Gesamtheit den Stoff des gewählten Schwerpunktbereichs ab.

Studienbegleitende Prüfungen und Leistungsnachweise

Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden, muss der Student die Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolgreich absolviert haben. Ferner muss der Student an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichtetem Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen. Schließlich hat der Student noch eine dreimonatige praktische Studienzeit in den vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Die praktische Studienzeit kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Die Zulassung zu den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht setzt ihrerseits die erfolgreiche Teilnahme an einem dem jeweiligen Fachgebiet entsprechendem Grundkurs sowie das Bestehen der jeweiligen Teilprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung voraus.

Um zum Schwerpunktbereichsstudium mit der Möglichkeit des Ablegens von Teilprüfungen der Juristischen Universitätsprüfung zugelassen zu werden, muss der Student die Zwischenprüfung und die Grundkurse in allen drei Rechtsgebieten, sowie eine Klausur in einem Grundlagenfach bestanden haben. Außerdem hat der Student an einem sog. Grundlagenseminar erfolgreich teilzunehmen, bevor er zum Schwerpunktbereichsseminar zugelassen werden kann.

Freiversuch (sog. Freischuss)

Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteilnehmer nach ununterbrochenem Studium jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung bereits unmittelbar im Anschluss an das 8. Semester ab, so kann er die Prüfung bei Nichtbestehen ein zweites Mal wiederholen (Freiversuch, § 37 Abs. 1 JAPO). Auf die Studienzeit werden nicht angerechnet die Zeiten des Mutterschutzes, anerkannte Erziehungszeiten, Zeiten des Grundwehr- und des Zivildienstes sowie andere Zeiten bis zu zwei Semestern, während derer der Student nachweislich an einer Universität im Ausland einen rechtswissenschaftlichen Studiengang studiert hat oder wegen Krankheit (nachzuweisen durch ärztliches Attest) oder aus einem anderen wichtigen Grund am Studium gehindert war. Hat der Student studienbegleitend eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung über mindestens 16 Semesterwochenstunden erfolgreich absolviert, so kann der Freiversuch nach dem 9. Fachsemester abgelegt werden (§ 37 Abs. 4 JAPO). Zur Freiversuchsregelung im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung siehe § 50 PrüStuO.

Verleihung des Titels Diplomjurist

Demjenigen, der das Erste Juristische Staatsexamen/die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag der akademische Grad „Diplom-Jurist/Diplom-Juristin“ verliehen.

Vorbereitungsdienst

Wer die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag in einen zweijährigen staatlichen Vorbereitungsdienst (Referendariat) übernommen. In dieser Zeit wird der Rechtsreferendar bzw. die Referendarin bei den Zivilgerichten, den Strafgerichten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei der Regierung bzw. dem Verwaltungsgericht, bei einem Rechtsanwalt sowie bei einer sog. Wahlstation ausgebildet. Zum Teil sind Ausbildungsstationen im Ausland möglich. Die Referendarzeit schließt mit dem Assessorexamen (Zweite Juristische Staatsprüfung) bestehend aus elf fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung ab. Damit wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die auch Zulassungsvoraussetzung zu anderen juristischen Berufen, z.B. zum Beruf des Rechtsanwalts, ist.

  • Учебный план / модули: https://cms-cdn.lmu.de/media/contenthub/amtliche-veroeffentlichungen/1122-03ju-2012-ps01.pdf
    https://cms-cdn.lmu.de/media/contenthub/amtliche-veroeffentlichungen/892-03ju-2012-ps00.pdf
  • Факультет

    Juristische Fakultät
    Ludwig Maximilians Universität Munich

    Mit etwa 5200 Studierenden (Stand 10/2018) zählt die Juristische Fakultät der LMU zu den renommiertesten und größten Fakultäten in Deutschland. Bayernweit kann sie die niedrigste Abbrecherquote und eine Spitzenstellung in den Examensergebnissen vorweisen. Nicht eingerechnet in diese Leistungen ist die interfakultäre Ausbildung, in deren Rahmen ca. 2000 Studierende betreut werden.

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