Mit knapp 5.000 Studierenden ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät einer der größten juristischen Fachbereiche in Deutschland. Alljährlich schließen rund 600 Studierende ihr Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab, davon regelmäßig überdurchschnittlich viele mit gutem und sehr gutem Ergebnis - genau wie ihre Fakultät, die in Rankings regelmäßig im Spitzenbereich abschneidet.

Viele Studienanfänger ziehen bei der Wahl ihrer Hochschule eines der in Deutschland veröffentlichten Unirankings zu Rate. Mit Blick auf die Rankings der letzten Jahre kann sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) sehen lassen: Regelmäßig belegt sie unter den 44 Fakultäten in Deutschland einen Spitzenplatz.


„Der Fachbereich ist die organisatorische Grundeinheit der Hochschule“ (§ 64 Abs. 1 S. 1 HRG). Dementsprechend hat der Fachbereich Rechtswissenschaft, der in Münster weiterhin die traditionelle Bezeichnung „Rechtswissenschaftliche Fakultät“ trägt, das Recht und die Pflicht, die Aufgaben der Universität für den Bereich Rechtswissenschaft nach eigener Beurteilung zu erfüllen.

Fachbereichsrat und Dekanat sind laut Fachbereichsordnung die Organe der Fakultät. Der Fachbereichsrat ist zuständig für alle die Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit diese nicht durch Gesetz dem Dekanat in eigener Zuständigkeit zugewiesen sind.

Die Fakultät gliedert sich in elf Institute, zwei Lehrstühle, fünf weitere Professuren sowie in Betriebseinheiten wie z.B. das Prüfungsamt oder die IV-Versorgungseinheit.

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