Responsibilities
Stadt- und Regionalplaner/innen führen Untersuchungen und Planungen zur Raumentwicklung durch, wirken in der Bauleitplanung mit oder betreuen städtebauliche Großprojekte. Sie analysieren die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen und erarbeiten Strategien, Programme und Maßnahmen, wie die städtebauliche Entwicklung für eine Region oder einen Stadtteil aussehen könnte oder wie ein Wirtschaftsstandort verbessert und Unternehmen angesiedelt werden können. Beispielsweise stellen sie Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf, planen die Führung von Verkehrswegen und die Lage von Schulen, Büros oder Einkaufszentren. Dabei berücksichtigen sie funktionale, technische, gestalterische, rechtliche und organisatorische Aspekte. Stadt- und Regionalplaner/innen stellen Planungsziele und -inhalte zeichnerisch dar, setzen Planungsverfahren um und arbeiten mit Kollegen und Kolleginnen aus den beteiligten Fachdisziplinen wie Verkehrsplanung und Bauingenieurwesen zusammen. Neben der fachlichen und zeitlichen Koordination kontrollieren sie in der Projektplanung und -steuerung auch die Planungs- und Realisierungskosten. Zu ihren Aufgaben gehört es außerdem, Beiträge für die öffentliche Diskussion zu liefern und bei Fragen zu informieren und zu beraten. Auch als Gutachter/innen oder Sachverständige können sie tätig sein.
Typical Places of Work
Stadt- und Regionalplaner/innen finden Beschäftigung z.B.
- in kommunalen Planungsämtern oder regionalen Planungsgemeinschaften
- in Stadtplanungs-, Architektur-, Verkehrsplanungs- oder Landschaftsplanungsbüros
- bei Wohnungsbau- und Bauträgergesellschaften
Salary
The salary level for Stadt- und Regionalplaner/in in Germany is:
from 3234
up to 6355 EUR per month
Задачи
Worum geht es?
Stadt- und Regionalplaner/innen erarbeiten Entwürfe für eine umweltgerechte, soziale und wirtschaftliche Orts-, Stadt- und Raumentwicklung. Außerdem stellen sie Bau- und Finanzierungspläne auf und begleiten die Durchführung von städtebaulichen Projekten.
Von der Analyse bis zum Entwurf
Sie analysieren die räumlichen, aber auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen der sich ständig ändernden Lebensumwelt und arbeiten die für künftige Entscheidungen relevanten Grundlagen, Ziele und Interessen heraus. Die Bestandsaufnahme erfasst den Ist-Zustand - etwa die bereits vorhandene Bebauung und Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Bevölkerungs- oder gewerbliche Struktur - und mündet in eine zeichnerische und grafische Darstellung. Daran schließen sich die Vorentwurfs- und Entwurfsphasen an, in denen z.B. der Entwurf des Flächennutzungsplans einer Gemeinde erarbeitet wird. Idealerweise führen diese Phasen bis zur genehmigungsfähigen Planfassung des Entwurfs.
Planungsaufgaben
Stadt- und Regionalplaner/innen erarbeiten z.B. die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung für Ortsteile, Stadtviertel oder größere Bezirke sowie Vorhabens- und Erschließungspläne z.B. für Bauerwartungsgebiete. Dabei erarbeiten sie ggf. auch Konzepte zum Einsatz von BIM- Methoden und -Standards und implementieren diese in der Projektabwicklung.
Im Flächennutzungs- oder vorbereitenden Bauleitplan wird etwa die beabsichtigte Art der Bodennutzung für eine ganze Gemeinde dargestellt, z.B. Flächen für bauliche Anlagen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser, Verkehrs-, Gewerbe- oder Grünflächen. Stadt- und Regionalplaner/innen führen vorbereitende Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen oder zu sonstigen Planungs- und Gestaltungssatzungen durch. Ziel ist die rechtliche Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und Bevölkerung.
In der gutachterlichen Planung sind Stadt- und Regionalplaner/innen unter anderem für stadtökonomische und Standortuntersuchungen sowie für Aufgaben im Stadtmarketing oder im Regionalmanagement zuständig. In der sogenannten informellen Planung führen sie z.B. städtebauliche Untersuchungen durch und entwickeln Sanierungskonzepte, die als Stadtentwicklungs- und Rahmenpläne oder in Form von Einzelgutachten die Arbeit und Verfahren der Planung nach gesetzlichen Vorgaben vorbereiten oder umsetzen. Darüber hinaus übernehmen sie Beratungstätigkeiten, etwa in der Sanierungsberatung von Kommunen, Aufgaben der Moderation bei Zielfindungs- und Entscheidungsprozessen oder in der Öffentlichkeitsarbeit.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Stadt- und Regionalplaner/innen moderieren Diskussionen zu aktuellen Themen in ihrem Fachgebiet, stellen sich in öffentlichen Informationsveranstaltungen, Hearings und Stadtforen den Fragen der Bürger, präsentieren und erläutern Planungsvorhaben. In der Entwicklung und Steuerung von Projekten koordinieren sie die Beiträge der an der Planung beteiligten Fachdisziplinen und die vielfältigen Anforderungen von Seiten unterschiedlicher Interessengruppen, Behörden bzw. Entscheidungsträger. Dadurch leisten sie einen Beitrag zum Ausgleich von Interessenkonflikten. Neben der fachlichen und zeitlichen Koordination müssen sie auch die Realisierungskosten für ein Projekt im Auge behalten.
In der Quartiersentwicklung gestalten Stadt- und Regionalplaner/innen Neuordnungskonzepte, um z.B. die bauliche Qualität in bestimmten Stadtteilen aufzuwerten und die Wohnfunktion zu stärken, um Innenstädte zu revitalisieren und deren Attraktivität zu steigern. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung erheben sie Daten über die Kaufkraft, über Angebot und Nachfrage an Arbeitsplätzen oder die Verkehrsanbindung. Diese Daten dienen als Grundlage für die Ausweisung von Gewerbeflächen oder die Anwerbung von Industriebetrieben.
Stadt- und Regionalplaner/innen erbringen Planungsleistungen nicht nur für öffentliche Auftraggeber, sondern auch für private Investoren. Sie sind in Stadtplanungs-, Architektur-, Verkehrsplanungs- oder Landschaftsplanungsbüros tätig sowie in Büros für Kommunalberatung und Stadtforschung. Klassische Einsatzbereiche sind Stadtplanungsämter, Kreisplanungsämter oder regionale Planungsgemeinschaften. Ebenso ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten bei Sanierungs-, Entwicklungs- und Erschließungsträgern, in Planungsabteilungen von Projekt- oder Immobilienentwicklungsgesellschaften oder von Wohnungsbau- und Bauträgergesellschaften.