Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste jur. Prüfung)

Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste jur. Prüfung)

Undergraduate

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht und Öffentlichem Recht und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
Rechtswissenschaft kann man auch im Rahmen von Fernstudiengängen studieren.
Darüber hinaus wird Rechtswissenschaft im Rahmen von Studiengängen mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Dieser Abschluss ermöglicht die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst, an dessen Ende die Zweite juristische Prüfung steht. Die Zweite juristische Prüfung ist die Voraussetzung für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt/-anwältin oder Staatsanwalt/-anwältin.


Module (beispielhaft):

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Besonderes Verwaltungsrecht (z.B. Aufenthaltsrecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht)
  • Grundlagen der Rechtswissenschaft
  • Haushalts- und Vergaberecht
  • Interdisziplinäre Fallstudie
  • IT-Recht und Legal Tech
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, Straftaten im Amt und Korruptionsprävention
  • Politik- und Europawissenschaft
  • Sachenrecht
  • Schuldrecht
  • Sozialrecht
  • Staatsorganisationsrecht
  • Vertiefung juristischer Fallbearbeitung

Praktische Studieninhalte:

  • Je nach Hochschule ggf. Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in Wirtschaftsunternehmen)

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