Fragen des Rechts, seiner Auslegung und Gültigkeit begleiten uns in allen Situationen des Lebens. Das Studium der Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit diesen Fragen und ist daher sehr komplex, aber auch facettenreich. In neun Semestern Regelstudienzeit werden die verschiedenen Bereiche beleuchtet und analysiert. Nach dem Erwerb allgemeinen Grundlagenwissens und fundierter Kenntnisse in den drei großen Hauptrechtsgebieten Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht im Grund- und Hauptstudium, muss im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums aus insgesamt 11 Schwerpunktbereichen einer gewählt werden; z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen, Information und Kommunikation, Europa- und Völkerrecht sowie Maritimes Wirtschaftsrecht. Dies dient der Spezialisierung in einem Teilbereich der Rechtswissenschaft.
Ferner müssen ausreichende Kompetenzen im Bereich der Schlüsselqualifikation (z.B. Veranstaltungen zum Verhandlungsmanagement, zur Gesprächsführung, Rhetorik und Mediation) und der rechtswissenschaftlich ausgerichteten Fremdsprachenkenntnisse erworben werden. Zudem sind Praktika von insgesamt drei Monaten vorgesehen.
Das Studium endet mit der „Ersten Juristischen Prüfung (früher als 1. Staatsexamen bezeichnet), die sich aus der „universitären Schwerpunktbereichsprüfung“ und der „staatlichen Pflichtfachprüfung“ zusammensetzt.
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