Die Zahnmedizin befasst sich mit dem Feststellen und Behandeln von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Das Studium der Zahnmedizin führt zum Abschluss des Staatsexamens. Es wird ergänzt durch anschließende Weiterbildungen, die Sie die gesamte Zeit Ihrer Berufsausübung begleiten werden. Sowohl die Ausbildung als auch die Ausübung des Zahnarztberufes werden durch die Approbationsordnung für Zahnärzte geregelt. Die Ausbildung zum Zahnarzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage durchgeführt und ist praxis- und patientenbezogen ausgerichtet. Das Universitätsstudium ist in drei Studienabschnitte von ein, eineinhalb und zweieinhalb Jahren Dauer gegliedert. Der erste vorklinische Studienabschnitt enthält die naturwissenschaftlichen Grundlagen (Biologie, Chemie, Physik) und die Einführung in Anatomie, Histologie und Werkstoffkunde. Der zweite vorklinische Studienabschnitt umfasst die Ausbildung in Physiologie, Biochemie, Anatomie, zahnärztlicher Prothetik und Werkstoffkunde. Der darauffolgende klinische Studienabschnitt umfasst die Ausbildung in den einzelnen klinischen Bereichen der Zahnheilkunde. Er schließt mit der zahnärztlichen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Studium wird auf Antrag die Approbation als Zahnarzt, das heißt die staatliche Zulassung zur Berufsausübung, erteilt. Sie gilt bundesweit.
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