Программа обучения Politikwissenschaft

Программа обучения "Politikwissenschaft" в Universität Heidelberg

Politikwissenschaft

Studierende des Fachs Politikwissenschaft beschäftigen sich hauptsächlich mit der Ordnung und der Funktionsweise von politischen Institutionen, den zwischen Staat und Gesellschaft vermittelnden Einrichtungen und Prozessen, der politischen Gestaltung durch Staatstätigkeit sowie mit internationalen Beziehungen.

Общая Информация по Программе обучения "Politikwissenschaft"

  • Уровень: Магистратура
  • Диплом: Master of Arts (M.A.)
  • Язык обучения: НемецкийАнглийский
  • Начало обучения: Зимний семестр
    Летний семестр
  • Срок обучения: 4 семестров
  • Форма обучения: Полная
  • Учебные кредиты: 120 ECTS
  • Стоимость: € 0 / Семестр
  • Семестровый взнос: € 171.75 / семестр
  • Правила приема: На основе конкурса
  • Минимальный уровень немецкого: C1
  • Минимальный средний балл (нем): 2.0

Карьерные перспективы по завершению программы обучения "Politikwissenschaft"

Politologinnen und Politologen finden Beschäftigung  

  • in Fachredaktionen von Tageszeitungen oder Verlagen 
  • in Hörfunk- und Fernsehanstalten 
  • in der öffentlichen Verwaltung 
  • in politischen Institutionen wie dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten 
  • bei Parteien, parteinahen Stiftungen, Gewerkschaften und Verbänden 
  • in Institutionen der Erwachsenenbildung 
  • in Markt- und Meinungsforschungsinstituten 
  • in PR-Agenturen 
  • in Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit 
  • an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Международный обмен по программе обучения "Politikwissenschaft"

Auch im Masterstudium ist ein Auslandsaufenthalt möglich, die kurze Studiendauer schränkt allerdings die Möglichkeiten ein und macht eine gute Studienplanung erforderlich. Das Institut für Politische Wissenschaft bietet zahlreiche attraktive Studienplätze im Rahmen des Erasmus-Programms, die in der Mehrzahl der Fälle auch im Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Masterstudium genutzt werden können. Aufgrund der langen Bewerbungsfristen ist ein entsprechender Auslandsaufenthalt jedoch bereits im ersten Semester zu organisieren.

Стажировки и практика в программе обучения "Politikwissenschaft"

Das Pflichtmodul Forschungspraktikum besteht aus einem Begleitseminar und der (einsemestrigen) eigenständigen Mitarbeit in einem Forschungsprojekt am Institut. Die Kombination von Seminar- und Praxisformat leistet eine theoretisch und methodisch fundierte Einführung in das forschungspraktische Arbeiten. Innerhalb der Projektkomponente werden die im Seminar erlernten Fähigkeiten aktiv eingeübt. Für die Projektmitarbeit ist daher die vorherige erfolgreiche Teilnahme am Seminar vorteilhaft, eine begleitende Teilnahme ist jedoch gleichfalls möglich.

Innerhalb des Seminars werden Fragen der Entwicklung und Durchführung qualitativ-vergleichender und quantitativer Forschungsdesigns erörtert sowie politikwissenschaftlich besonders relevante Methoden erlernt.

Die thematische Bandbreite der angebotenen Forschungsprojekte erstreckt sich von der Konflikt-, über die Demokratisierungsforschung bis hin zu Forschungsvorhaben aus den Bereichen der international vergleichenden Staatstätigkeits- und Außenpolitikforschung.

Учебный план программы обучения "Politikwissenschaft"

Der Masterstudiengang Politikwissenschaft richtet sich an Absolventen eines ersten Studiengangs, die eine weiterführende wissenschaftliche Ausbildung im Fach Politikwissenschaft in einem forschungsstarken Umfeld anstreben. Gegenstand des Masterstudiengangs ist die theoriegeleitete empirische Analyse von Demokratien, der Staatstätigkeit in unterschiedlichen politischen Systemen, der vergleichenden Analyse politischer Systeme, der Außenpolitik, von Institutionen sowie von Konflikten und internationaler Ordnungspolitik. 

Der Master spiegelt die Forschungsschwerpunkte und Kernkompetenzen des Instituts für Politische Wissenschaft wider, vornehmlich die Vergleichende Analyse politischer Systeme allgemein und die Demokratie- und Staatstätigkeitsforschung im Besonderen, die Konfliktforschung und die Institutionenanalyse. Er bietet den Studierenden Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung innerhalb der angebotenen Module und damit zur individuellen Profilbildung. Die Studierenden werden zudem in die laufende Forschungspraxis aktiv eingebunden und erhalten Einblick in aktuelle politikwissenschaftliche Forschungsdebatten. 

Die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs werden vorwiegend in deutscher, aber auch in englischer Sprache abgehalten.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in 

  • Wahlpflichtmodule, die vertiefte politikwissenschaftliche Kenntnisse vermitteln (aus sechs angebotenen Modulen sind vier nach freier Wahl zu absolvieren)
  • ein Forschungsseminar mit anschließendem einsemestrigem studienbegleitendem Forschungspraktikum, das die theoretischen und methodischen Wissensgrundlagen erweitert und die Studierenden an laufenden Forschungsprojekten beteiligt  
  • mündliche Prüfung
  • Masterkolloquium 
  • Masterarbeit
  • Учебный план / модули: http://www.uni-heidelberg.de/md/politik/aktuelles/modulhandbuch_ma_politikwissenschaft_28_09_2016_a.pdf
    https://www.uni-heidelberg.de/md/politik/Master/faq_master.pdf
    https://www.uni-heidelberg.de/md/politik/faq_masteranmeldung_2016.pdf
    https://backend-484.uni-heidelberg.de/sites/default/files/documents/2018-11/129_PO_Politikwissenschaft_MA_20160928.pdf
  • Факультет

    Philosophische Fakultät
    Universität Heidelberg

    Die zur Philosophischen Fakultät zusammengeschlossenen
    Einrichtungen und Disziplinen decken ein sehr breites Spektrum der
    Kulturentwicklung der Menschheit ab, von den frühesten Spuren
    menschlicher Zivilisation bis zur Gegenwart. Thematisch stehen Philosophie, Geschichte, Kulturen und Sprachen Europas, des Vorderen Orients, Süd- und Ostasiens sowie Nordamerikas im Fokus.

     

    Методика оценки заявок

    (1) Übersteigt die Zahl der nach § 3 qualifizierten Bewerber die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl in zwei Stufen.

    (2) Die Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen nach folgenden Kriterien und folgender Gewichtung:

    • 1. Art, Ausrichtung und Gesamtnote der Abschlussprüfung, die nach § 3 Nr. 2 Zugangsvoraussetzung ist (Gewichtung 60%),
    • 2. Schlüssigkeit der im Motivationsbrief dargelegten Begründung (Gewichtung 30%),
    • 3. Berufsausbildung, praktische Tätigkeit oder sonstige Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können (Gewichtung 10%).

    Die Bewertung der Kriterien gemäß Abs. 2 nimmt der Zulassungsausschuss anhand eines von ihm vorab erstellten Bewertungsmaßstabs vor. Dabei bewertet die Kommission die einzelnen Kriterien jeweils auf einer Skala von 0-15 und erstellt eine Rangliste.

    (3) Nach dieser Rangliste werden in einer Vorauswahl die rangbesten Bewerber bis zu demjenigen Ranglistenplatz zugelassen, der – unter Berücksichtigung eines angemessenen Überbuchungsfaktors zum Ausgleich einer voraussichtlichen Nichtannahme von Studienplätzen – nach seiner Platzziffer eine tatsächliche Belegung von zwei Dritteln der insgesamt für den Masterstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze erwarten lässt. Bei Ranggleichheit gilt § 20 Abs. 3 HVVO.

    (4) Von den nächstbesten Bewerbern und Bewerberinnen wird in einer zweiten Stufe die zweifache Zahl der noch zu vergebenden Studienplätze zu einem Auswahlgespräch an die Universität eingeladen. Die einzelnen Bewerber werden spätestens zwei Wochen vor dem konkreten Gesprächstermin durch den Zulassungsausschuss in geeigneter Form über die genaue Zeit und den genauen Ort des Gesprächs informiert. Mindestens zwei Mitglieder der Auswahlkommission nehmen an den Auswahlgesprächen teil. Die Auswahlgespräche dauern mindestens 20 und maximal 30 Minuten und sollen zeigen, ob der Bewerber für den ausgewählten Studiengang und den angestrebten Beruf befähigt, motiviert und qualifiziert sind. Dabei wird das Gesprächsverhalten im Hinblick auf Ausdrucksfähigkeit, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.

    (5) Über das Auswahlgespräch ist von einem Mitglied des Zulassungsausschusses eine Niederschrift zu fertigen, in der folgende Angaben enthalten sind: Name des Bewerbers, Zeitpunkt, Ort und Dauer des Auswahlgesprächs, die wesentlichen Fragen und Antworten des Gesprächs und die Note nach Absatz 6. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Zulassungsausschusses zu unterzeichnen.

    (6) Das Auswahlgespräch wird ebenfalls auf einer Skala von 0-15 bewertet. Erscheint der Bewerber oder die Bewerberin ohne triftige Gründe nicht zum Gesprächstermin, so wird das Gespräch mit null Punkten bewertet. Der Bewerber oder die Bewerberin ist berechtigt, am nächstmöglichen Gesprächstermin bzw. am nächstmöglichen Auswahlverfahren erneut teilzunehmen, wenn unverzüglich nach dem Gesprächstermin der Universität schriftlich nachgewiesen wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat; bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

    (7) Unter den Teilnehmern der Auswahlgespräche wird eine neue Rangliste erstellt, wobei das nach § 4 Abs. 2 erreichte Ergebnis zu 70% und das Ergebnis des Auswahlgespräches mit 30% gewertet wird. Bei Ranggleichheit gilt § 20 Abs. 3 HVVO.

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