Die Staatswissenschaftliche Fakultät vereinigt die Fachbereiche Rechtswissenschaften (Öffentliches Recht und Privatrecht), Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften und Soziologie) und Wirtschaftswissenschaften zu einem innovativen Lehr- und Forschungsprogramm. Bei der Aufnahme ihres Betriebs im Jahr 2000 war sie die erste Fakultät im deutschsprachigen Raum, welche die obigen Fächer, die sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts ausdifferenziert hatten, wieder zu einem interdisziplinären Programm verknüpfte. Mit der Gründung trugen wir den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung, die eine interdisziplinäre Perspektive auf immer komplexere Probleme erforderten. Inzwischen hat sich das staatswissenschaftliche Lehr- und Forschungsprogramm fest in der deutschen Universitätslandschaft etabliert und auch mehrere Nachahmer gefunden.
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