Responsibilities
Aufgrund ihrer Doppelqualifikation werden Wirtschaftsjuristen und -juristinnen bei Geschäftsprozessen von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden sowie in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, die diese beeinflussen, mit einbezogen. Im Management von Unternehmen übernehmen sie überwachende, koordinierende und organisatorische Aufgaben. Sie beraten die Unternehmensleitung in Steuer- und Steuerrechtsfragen, indem sie schwierige Sachverhalte im Vorfeld klären und Entscheidungsgrundlagen und -hilfen erarbeiten. Dazu gehören z.B. die Auswertung von Statistiken, die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen oder die Ausarbeitung von Verträgen und Angeboten. Darüber hinaus sind sie durch ihr Know-how in der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht für eine Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung geeignet. Sie beraten Mandanten in Steuerrechtsfragen, geben Steuererklärungen ab und prüfen die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen, Bilanzen und Jahresabschlüssen.
Im Personalwesen wirken sie in der rechtlichen Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, -bedingungen und Betriebsvereinbarungen mit. Im Bereich Marketing und Vertrieb begleiten sie neue Produkte von ihrer Entwicklung bis zur Vermarktung. Im Bereich Nachforderungsmanagement prüfen und beurteilen sie z.B. Verzögerungen oder andere Abweichungen von vertraglich vereinbarten Leistungen und entwickeln Maßnahmen, um Nachforderungen des Vertragspartners abzuwehren und eigene Nachforderungen durchzusetzen. Bei Versicherungs- und Kreditinstituten bearbeiten sie Kredite bzw. wickeln diese ab oder übernehmen Aufgaben in der Firmen- und Privatkundenbetreuung, ggf. auch im Versicherungsaußendienst. Mit Schadensfällen und der Gestaltung von Versicherungsverträgen und -tarifen beschäftigen sie sich ebenfalls.
Typical Places of Work
Wirtschaftsjuristen und -juristinnen finden Beschäftigung z.B.
- in Personal- oder Rechtsabteilungen von Unternehmen
- im Vertragsmanagement oder in Compliance -Abteilungen von Unternehmen
- bei Versicherungen und Banken
- in Unternehmensberatungen
- in Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- bei Berufsorganisationen, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Stiftungen oder Gewerkschaften
Salary
The salary level for Wirtschaftsjurist/in in Germany is:
from 5198
up to 6914 EUR per month
Задачи
Worum geht es?
Wirtschaftsjuristen und -juristinnen wirken an der rechtssicheren und praxisgerechten Lösung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte mit und stellen somit den rechtlich und betriebswirtschaftlich reibungslosen Ablauf von Geschäften sicher.
Betriebswirtschaftliches und juristisches Know-how
Auf Grund ihrer juristisch-wirtschaftswissenschaftlichen Doppelqualifikation können Wirtschaftsjuristen und -juristinnen in einer Vielzahl von Tätigkeitsbereichen verantwortliche Aufgaben wahrnehmen. Ein klassischer Aufgabenbereich sind die Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden. Dort prüfen sie beispielsweise, ob die Zielsetzungen und Vorhaben der Unternehmensleitung rechtlich durchsetzbar sind, und erarbeiten Lösungsvorschläge. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die rechtliche Gestaltung von Verträgen aller Art, insbesondere von Arbeitsverträgen. Dazu verwenden sie als Nachschlagewerke Gesetzestexte, Entscheidungssammlungen, Kommentare und juristische Datenbanken. Häufig führen sie im Auftrag ihres Unternehmens Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern. Falls gerichtliche Auseinandersetzungen wie Prozesse und Mahnverfahren drohen, bereiten sie diese vor und arbeiten dabei mit beauftragten Rechtsanwälten und -anwältinnen zusammen.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Sind Wirtschaftsjuristen bzw. -juristinnen im Managementbereich von Unternehmen angesiedelt, entlasten sie mit ihrer Arbeit die Unternehmensleitung, indem sie schwierige Sachverhalte im Vorfeld klären und Entscheidungsgrundlagen und -hilfen erarbeiten. Dazu gehören z.B. die Auswertung von Statistiken, die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen oder die Ausarbeitung von Verträgen und Angeboten. Ein weiterer Einsatzbereich ist das Personalwesen. Hier können sie ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse einsetzen, um beispielsweise Arbeitsverträge, -bedingungen und Betriebsvereinbarungen zu gestalten. Darüber hinaus sind sie durch ihr Know-how in der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht für eine Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung geeignet. Sie sind in der Lage, Mandanten in Steuer- und Steuerrechtsfragen zu beraten, Steuererklärungen abzugeben und die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen, Bilanzen und Jahresabschlüssen zu überprüfen. Im Bereich Marketing und Vertrieb begleiten sie neue Produkte von ihrer Entwicklung über ihren rechtlichen Schutz bis hin zur Vermarktung. Dabei erstellen sie Marktanalysen und bereiten den Marken- und Produktschutz rechtlich vor. Auf den Bereich Nachforderungsmanagement bzw. Claimmanagement können sich Wirtschaftsjuristen und -juristinnen ebenfalls spezialisieren. Dann prüfen und beurteilen sie z.B. Verzögerungen oder Abweichungen von vertraglich vereinbarten Leistungen eines Großprojektes sowie die Mehrkosten und entwickeln Maßnahmen, um die Nachforderungen des Vertragspartners abzuwehren und eigene Nachforderungen durchzusetzen.
Wirtschaftsjuristen und -juristinnen können auch im Bereich der Unternehmens- oder Personalberatung tätig sein. In dieser Funktion beraten sie Wirtschaftsakteure z.B. in Fragen der Firmengründung, Rationalisierung, Sanierung oder Nachfolgeregelung. Sie erstellen Betriebsanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, auf deren Basis sie Vorschläge für die Verbesserung von Betriebs- und Verwaltungsabläufen erarbeiten. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten das Kredit- und das Versicherungsgewerbe. In Banken sind sie z.B. in der Kreditbearbeitung, -sanierung und -abwicklung oder im Firmen- und gehobenen Privatkundengeschäft tätig. Bei Versicherungen nutzen sie ihre versicherungsrechtlichen Kenntnisse vorrangig, um Schadensfälle zu bearbeiten und zu regulieren. Aber auch im Versicherungsaußendienst können sie verantwortungsvolle Positionen wahrnehmen, z.B. im Firmenkundengeschäft.