Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Augenheilkunde

Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Augenheilkunde

Graduate

Die Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Augenheilkunde erfolgt in der Regel an Universitätskliniken, Hochschulkliniken oder anderen Einrichtungen der medizinischen Versorgung, etwa in niedergelassenen Facharztpraxen. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel fünf Jahre. Die konkreten Inhalte und Anforderungen werden von den Landesärztekammern auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer festgelegt.

Am Ende der Facharztweiterbildung steht die Facharztprüfung.

Abschlussbezeichnung

Facharzt für Augenheilkunde / Fachärztin für Augenheilkunde


Spezifische Inhalte der Facharztweiterbildung in der Augenheilkunde

  • Übergreifende Themen, z. B. Grundlagen der Ergo-, Sport- und Verkehrsophthalmologie
  • Fachspezifische genetische Beratung
  • Notfälle: Diagnostik und Therapie akuter augenärztlicher Situationen
  • Lider, Tränenwege und Orbita: Diagnostik sowie konservative Behandlung entzündlicher, degenerativer und tumoröser Erkrankungen
  • Uvea, Retina und Glaskörper: z. B. laserchirurgische Eingriffe an der Netzhaut
  • Endokrine Einflussfaktoren, z. B. Netzhautuntersuchungen bei Diabetes mellitus
  • Strabologische, kinder- und neuro-ophthalmologische Erkrankungen
  • Tumorerkrankungen des Auges
  • Prävention und Rehabilitation, z. B. Beratung und Anpassung vergrößernder Sehhilfen
  • Diagnostische Verfahren, z. B. Spaltlampenuntersuchung, Augeninnendruckmessung
  • Optometrie: Messung und Bewertung von Sehfunktionen
  • Glaukomerkrankungen
  • Linse und refraktive Chirurgie
  • Ophthalmopathologie: Grundlagen der histologischen Untersuchung des Auges und seiner Anhangsstrukturen

Allgemeine Weiterbildungsinhalte

  • Grundlagen: ethische, wissenschaftliche und rechtliche Aspekte ärztlichen Handelns
  • Patientenbezogene Inhalte: Aufklärung, Einwilligung und Befunddokumentation
  • Behandlungsbezogene Inhalte: Management medizinischer Notfälle, insbesondere lebensrettender Sofortmaßnahmen
  • Technisch-diagnostische Inhalte: Präanalytik und labortechnisch gestützte Nachweisverfahren im Kontext fachlicher Fragestellungen

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