Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Undergraduate

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zum Abschluss Erste juristische Prüfung, der für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird.

Darüber hinaus werden grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft angeboten, deren Abschluss jedoch nicht zur Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt/-anwältin oder Staatsanwalt/-anwältin qualifiziert.


Pflichtmodule (beispielhaft):

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Öffentliches Recht
  • Schuldrecht
  • Staatsrecht
  • Strafrecht

Mögliche Schwerpunktbereiche:

  • Internationales Recht
  • Medien, Wirtschaft, Steuern
  • Wirtschafts-, Steuer-, Umweltstrafrecht
  • Staat, Wirtschaft, Verwaltung
  • Zivilrechtspflege und Internationales Privat- und Prozessrecht

Praktische Studieninhalte:

  • Praktische Studienzeiten (z.B. bei Verwaltungsbehörden, Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten oder Wirtschaftsunternehmen)

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