Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet für Jurist*innen, die im Ausland ihr Examen abgelegt haben, ein einjähriges Aufbaustudium an. Es wird mit dem Grad einer Magistra der Rechte, eines Magisters der Rechte (Legum Magistra/ Magister - LL.M.) abgeschlossen. Dieses Programm ist für Jurist*innen gedacht, die im Ausland ein dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium in den Anforderungen vergleichbares rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache müssen nachgewiesen werden.
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