Die Fakultät für Rechtswissenschaft bietet ab dem Wintersemester 2021/2022 einen Master-Studiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen an, der sich explizit auf das deutsche Recht in deutscher Sprache bezieht. Dieser ist auf zwei Semester angelegt und erlaubt ein Studium des deutschen Rechts und seiner Methoden mit individueller Schwerpunktsetzung und rechtsvergleichenden Elementen.
Der konsekutive Masterstudiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen, die bereits ein Bachelor- bzw. Masterstudium im Umfang von 240 Leistungspunkten (LP) im Ausland absolviert haben.
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