Der Masterstudiengang „Deutsches Recht für ausländische Studierende“ ist forschungsorientiert und stattet die Studierenden mit juristischer Fachkompetenz aus. Anders als in vielen anderen Fächern bleibt das Recht als Produkt der jeweiligen Gesellschaft ein zum großen Teil nationales Phänomen. Der Bedarf an mit deutschen Rechtskenntnissen ausgestatteten Juristinnen und Juristen nimmt ständig zu. Auf der Basis eines ersten abgeschlossenen ausländischen rechtswissenschaftlichen Studiums erwerben die Studierenden sowohl grundlegende Fertigkeiten als auch Spezialkenntnisse des deutschen Rechts. Besonderer Wert wird auf das forschungsorientierte Profil des Studienganges gelegt. So werden die Studierenden im Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ auf der Basis vermittelter Methoden und Systemkompetenz zu eigenen Forschungen befähigt, die sie bei der Anfertigung der Masterarbeit umsetzen können und sollen.
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