Das Studium der Medizin ist durch §1 der Ärztlichen Approbationsordung (ÄAppO) bundesweit einheitlich geregelt. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt/Ärztin wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt.
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