Das Studium zielt auf den Erwerb der für die Ausübung der juristischen Berufe wesentlichen Kompetenzen und Kenntnisse. Es soll zur wissenschaftlichen Arbeit, kritischem Denken und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen. Dazu gehören Fachkenntnisse in den juristischen Grundlagen- und Kernfächern ebenso wie Falllösungs-, Argumentations- und Präsentationstechniken sowie Sprachkompetenz. Das Studium soll insbesondere dazu befähigen, Rechtsfragen im europäischen und globalen Kontext zu beantworten, die politischen, sozialen, historischen und kulturellen Zusammenhänge des Rechts zu erkennen und neue Entwicklungen selbstständig zu erschließen.
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