Ziel des Studiums ist die Vorbereitung auf die juristische Praxis und die Vermittlung von fundiertem Wissen in den wichtigsten Rechtsgebieten. Den Studierenden soll weiterhin die Auffassungsgabe vermittelt werden, auch ihnen unbekannte Rechtsgebiete mit den erlernten Methoden zu erfassen und zu bearbeiten.
Im Verlauf des Studiums werden die Kerngebiete des Zivilrechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfassungsrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge behandelt. Ein weiterer Fokus liegt auf den rechtsphilosophischen, geschichtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtsordnung.
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