Zum 01. Juli 2003 trat durch Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung, und nachfolgend eine neue Juristenausbildungsordnung (JAPO) des bayerischen Verordnungsgebers in Kraft. Ziel dieser gesetzgeberischen Maßnahmen ist es, die Juristenausbildung besser auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorzubereiten. Die Juristenausbildung soll von Beginn an stärker berufsfeldorientiert und fächerübergreifend sein.
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