Gesetzliche Grundlage der Ausbildung zum Zahnarzt ist die Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.01.1955 in der Fassung der 4. Änderungsordnung vom 18.12.1992.
Während des Zahnmedizinstudiums werden naturwissenschaftliche und praktische Kenntnisse vermittelt, die den Absolventen in die Lage versetzen, nach Abschluss des Studiums eine zahnärztliche Tätigkeit aufzunehmen.
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