Rechtswissenschaft (Jura) · Bachelor
Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) — Bachelor
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zum Abschluss Erste juristische Prüfung, der für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird. Darüber hinaus werden grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft angeboten, deren Abschluss jedoch nicht zur Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt/-anwältin oder Staatsanwalt/-anwältin qualifiziert.
Fakten
Deutsche BezeichnungRechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
AbschlussBachelor
Kernfächer
Schulfächer, auf denen das Studium aufbaut — es lohnt sich, sie schon in der Schule zu stärken.
Berufe
Direkt nach dem Abschluss
Nach dem nächsten Abschluss
Weiterqualifizierung
Master