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Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste jur. Prüfung) — Bachelor

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Zivilrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht und Öffentlichem Recht und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Rechtswissenschaft kann man auch im Rahmen von Fernstudiengängen studieren. Darüber hinaus wird Rechtswissenschaft im Rahmen von Studiengängen mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Dieser Abschluss ermöglicht die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst, an dessen Ende die Zweite juristische Prüfung steht. Die Zweite juristische Prüfung ist die Voraussetzung für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt/-anwältin oder Staatsanwalt/-anwältin.

Fakten

Deutsche BezeichnungRechtswissenschaft (grundständig außer Erste jur. Prüfung)
AbschlussBachelor

Kernfächer

Schulfächer, auf denen das Studium aufbaut — es lohnt sich, sie schon in der Schule zu stärken.

Berufe

Direkt nach dem Abschluss
Nach dem nächsten Abschluss

Weiterqualifizierung

Master

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