Studierende der Rechtswissenschaft beschäftigen sich mit der methodisch abgesicherten Erkenntnis des geltenden Rechts (Rechtsdogmatik), einschließlich seiner fallbezogenen Anwendung. Hierzu vermittelt das Studium die zur systematischen und begrifflichen Durchdringung des Rechts erforderlichen Kompetenzen, wozu auch die Befassung insbesondere mit historischen und philosophisch-theoretischen Grundlagen des Rechts gehört.
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