Einen „klassischen“ juristischen Beruf zu ergreifen, erfordert, wie es im Deutschen Richtergesetz heißt, die „Befähigung zum Richteramt“. Auf dem Weg zum sogenannten „Volljuristen“ müssen das Jurastudium und im Anschluss der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat, erfolgreich absolviert werden.
Das universitäre Jurastudium bereitet auf die Erste Juristische Prüfung, bestehend aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung, vor. Es widmet sich im Pflichtfachstudium vor allem den drei Säulen des Rechts – dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Eine erste Vertiefung/Spezialisierung ist im Schwerpunktbereichsstudium möglich.
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