iel der zahnärztlichen Ausbildung ist der Zahnarzt und die Zahnärztin, die wissenschaftlich und praktisch in der Zahnmedizin ausgebildet und zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Ausübung der Zahnheilkunde, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt sind. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind.
Die zahnärztliche Ausbildung wird auf wissenschaftlicher Grundlage unter Berücksichtigung der Grundsätze einer evidenzbasierten Bewertung medizinischer und zahnmedizinischer Verfahren durchgeführt. Die praktische Ausbildung soll auch Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie zahnärztlicher Qualitätssicherung beinhalten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Zahnärzten und Zahnärztinnen und Ärzten und Ärztinnen sowie Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens fördern.
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