Der Fachbereich Rechtswissenschaft gliedert sich in drei wissenschaftliche Einrichtungen: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die wissenschaftlichen Inhalte werden durch Rechtsvorschriften und den kontinuierlichen Bezug zur Rechtspraxis und Rechtsprechung bestimmt. Wesentlicher Gegenstand der Forschung ist daher die Auseinandersetzung mit Rechtsnormen – in Kommentaren, Urteilen, Beratungen oder Begutachtungen – sowie die Reflexion über die Methode ihrer Auslegung und praktischen Umsetzung. Die historischen und philosophischen Dimensionen des Rechts sind Gegenstände der Grundlagenforschung und der Lehre.
Zentrale rechtswissenschaftliche Forschungsthemen am Fachbereich sind die Europäisierung und internationale Vernetzung des Rechts mit Schwerpunktthemen im Europa- und Völkerrecht sowie der Rechtsvergleichung, aber auch im internationalen Wirtschafts- und Regulierungsrecht, das Recht in der gesellschaftlichen Praxis sowie Alter und demographischer Wandel im Recht. Durch die Kooperation mit weltweit renommierten juristischen Fakultäten bietet das Center for Transnational Legal Studies die Möglichkeit, grenzüberschreitende rechtliche Problemkreise in einem multikulturellen und transnationalen Umfeld zu erforschen.
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