StudyInFocus
Visum und Umzug

Krankenversicherung fürs Studium in Deutschland

Jede Phase braucht ihre eigene Versicherung: fürs Visum eine private, im Sprachkurs eine private studentische, im Studienkolleg meist ebenso, an der Hochschule unter 30 die gesetzliche. Unten: die Zeitleiste, die Auswahl in drei Fragen und die Versicherer.

Welche Versicherung in welcher Phase

  1. 1Visum
    Krankenversicherung für das Visum →

    für die Visumzeit — bis die studentische oder eine andere Versicherung in Deutschland beginnt

  2. 2Sprachkurs · Studienkolleg
    Private Krankenversicherung für Studierende →

    Sprachkurse, Studienkolleg, Studierende ab 30

  3. 3Hochschule
    Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende →

    Studierende unter 30; nötig für die Einschreibung

  4. 4Job
    Versicherung nach dem Studium und im Job →

    Jobsuche nach dem Abschluss, der erste Job

Im Studienkolleg und für Studierende ab 30 kann es zwei Möglichkeiten geben — die Auswahl unten zeigt beide.

Über StudyInFocus

Gesetzliche Versicherung — ohne Warteschlangen und Briefe an die Kasse

Was wir tun:

  1. 01
    Wir schließen die studentische Versicherung bei der Kasse ab — vor Ihrer Ankunft
  2. 02
    Wir schicken den Versicherungsnachweis an die Hochschule — für die Einschreibung
  3. 03
    Wir erhalten die Versichertenkarte an unserer Adresse in Deutschland
  4. 04
    Wir übergeben Ihnen die Karte bei Ihrer Ankunft
Nur ein Sperrkonto — €97 →

Der Abschluss über uns ist kostenlos: Die Versicherer bezahlen uns als Vermittler, die gesetzlichen Kassen über einen lizenzierten Makler. Ihr Tarif bleibt gleich, auf die Auswahl hat das keinen Einfluss.

Versicherer

Häufige Fragen

Kann ich eine Versicherung für die ganze Zeit haben?
Meist nicht: fürs Visum eine private Incoming-Versicherung bis zur Einschreibung; im Sprachkurs eine private, im Studienkolleg meist auch; an der Hochschule unter 30 die gesetzliche studentische. Der Wechsel kommt mit der Einschreibung.
Reicht für das Visum eine Reisekrankenversicherung?
Für das Visum wird meist eine Incoming- oder Reisekrankenversicherung für die ersten Monate bis zum Beginn der gesetzlichen akzeptiert, mit mindestens 30.000 € Deckung. Die Police darf längere Aufenthalte nicht ausschließen; die genauen Vorgaben macht Ihr Konsulat.
Was, wenn ich 30 oder älter bin?
Der Studierendentarif gilt bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 werden, danach nur in Ausnahmen. Wir vergleichen private und freiwillige gesetzliche Versicherung — beide haben eigene Folgen für später.
Was kostet die gesetzliche Versicherung?
Der Studierendenbeitrag ist gesetzlich festgelegt; 2026 ab €141,16 im Monat inklusive Pflegeversicherung. Die Kassen unterscheiden sich im Zusatzbeitrag.
Warum ist es über Sie kostenlos?
Die Versicherer bezahlen uns als ihren Vermittler, die gesetzlichen Kassen über einen lizenzierten Makler. Ihr Tarif bleibt gleich.
Kostenlose Service-Beratung
Passendes finden