Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende
Für die Einschreibung brauchen Sie eine Krankenversicherung. Studierende unter 30 sind meist bei einer gesetzlichen Kasse im Studierendentarif versichert: Er ist gesetzlich festgelegt, die Kassen unterscheiden sich im Zusatzbeitrag und im Service.
- ✓Die Kasse meldet den Versicherungsnachweis elektronisch an die Hochschule — ohne ihn keine Einschreibung
- ✓Der Studierendentarif gilt bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 werden
- ✓Eine Befreiung zugunsten einer privaten Versicherung ist möglich — dann aber kein Zurück bis zum Studienende
Der Abschluss über uns ist kostenlos: Die Versicherer bezahlen uns als Vermittler, die gesetzlichen Kassen über einen lizenzierten Makler. Ihr Tarif bleibt gleich, auf die Auswahl hat das keinen Einfluss.
Gesetzliche Versicherung — ohne Warteschlangen und Briefe an die Kasse
Was wir tun:
- 01Wir schließen die studentische Versicherung bei der Kasse ab — vor Ihrer Ankunft
- 02Wir schicken den Versicherungsnachweis an die Hochschule — für die Einschreibung
- 03Wir erhalten die Versichertenkarte an unserer Adresse in Deutschland
- 04Wir übergeben Ihnen die Karte bei Ihrer Ankunft
Wir wählen die Versicherung für Ihre Phase und schließen sie ab — die Schritte stehen oben.
Schließen Sie die studentische Versicherung über uns ab? Dann ist auch die Versicherung fürs Visum kostenlos.
Anfrage senden →Alles fürs Visum auf einmal: Versicherung, Sperrkonto beim passenden Anbieter, Hilfe bei den Visumunterlagen und dem Antragsformular — und Begleitung bis zur Anmeldung in Deutschland und zur Verlängerung des Visums.
Anfrage senden →Der Abschluss über uns ist kostenlos: Die Versicherer bezahlen uns als Vermittler, die gesetzlichen Kassen über einen lizenzierten Makler. Ihr Tarif bleibt gleich, auf die Auswahl hat das keinen Einfluss.
Weitere Versicherungen
Nicht nötig fürs Visum oder die Hochschule, aber nützlich im Alltag in Deutschland.