Bachelor
Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
Module (beispielhaft):
Praktische Studieninhalte:
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