Öffentliches Recht (grundständig)

Öffentliches Recht (grundständig)

Bachelor

Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.


Module (beispielhaft):

  • Bürgerliches Recht
  • Europarecht
  • Historische Grundlagen des Rechts
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Rechtsökonomie und -soziologie
  • Schuldrecht
  • Staatsrecht
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Zivilprozessrecht

Praktische Studieninhalte:

  • Je nach Hochschule ggf. Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. bei Behörden)

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