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Beruf · Rechtswissenschaft (Jura)

Rechtsbeistand in Deutschland

Auch genannt: Rechtsberater

Berät in Rechtsfragen und vertritt die Interessen von Mandanten im gesetzlich erlaubten Rahmen, ohne Rechtsanwalt zu sein.

RechtsbeistandAkademischer Beruf

Fakten

Weg in den BerufHochschulstudium

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