Beruf · Rechtswissenschaft (Jura)
Staatsanwalt/-anwältin in Deutschland
Auch genannt: Oberstaatsanwalt/-anwältin, Anklagevertreter/in
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verfolgen Straftaten im Auftrag des Staates, leiten Ermittlungen, erheben Anklage vor Gericht und überwachen die Rechtmäßigkeit des Verfahrens.
Staatsanwalt/-anwältinAkademischer Beruf
Fakten
Weg in den BerufHochschulstudium