Beruf · Rechtswissenschaft (Jura)
Fachanwalt/-anwältin in Deutschland
Auch genannt: Rechtsanwalt/-anwältin mit Fachtitel, Spezialanwalt/-anwältin
Fachanwältinnen und Fachanwälte weisen nach dem juristischen Studium durch zusätzliche Weiterbildung vertiefte Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nach, etwa Arbeits- oder Steuerrecht, und führen darin anspruchsvolle Mandate.
Fachanwalt/-anwältinWeiterbildung nach dem Studium
Fakten
Weg in den BerufHochschulstudium, danach Weiterbildung im Beruf