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Beruf · Rechtswissenschaft (Jura)

Fachanwalt/-anwältin in Deutschland

Auch genannt: Rechtsanwalt/-anwältin mit Fachtitel, Spezialanwalt/-anwältin

Fachanwältinnen und Fachanwälte weisen nach dem juristischen Studium durch zusätzliche Weiterbildung vertiefte Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nach, etwa Arbeits- oder Steuerrecht, und führen darin anspruchsvolle Mandate.

Fachanwalt/-anwältinWeiterbildung nach dem Studium

Fakten

Weg in den BerufHochschulstudium, danach Weiterbildung im Beruf

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